Neue EU-Maßnahmen zur Kontrolle des Handels von Wildtieren

Natur & Biodiversität

Die Europäische Kommission hat Maßnahmen zur Kontrolle des Handels mit wild lebenden Arten angenommen, die am 5. Februar 2015 in Kraft treten.

Die erste Maßnahme betrifft die Einfuhr von Jagdtrophäen und soll die Legalität und Nachhaltigkeit entsprechender Einfuhren gewährleisten. Dabei geht es um folgende Arten: Afrikanischer Löwe, Eisbär, Afrikanischer Elefant, Südliches Breitmaulnashorn, Flusspferd und Himalaya-Schaf. „Kriminelle Banden sind zunehmend am Handel beteiligt und der illegale Handel mit wild lebenden Arten hat sich zu einer Form des organisierten Verbrechens entwickelt, die mit dem Menschen-, Drogen- oder Waffenhandel vergleichbar ist“, erklärt die Kommission.

Bisher gab es in den Mitgliedstaaten keine systematische Überprüfung durch wissenschaftliche Behörden, um sicherzustellen, dass die in die EU eingeführten Trophäen dieser Arten das Ergebnis nachhaltiger Jagd sind. Ab sofort muss ein Antrag auf eine Einfuhrgenehmigung gestellt werden. Diese soll gewährleisten, dass die Trophäe aus legalen und nachhaltigen Quellen stammt. „Die Genehmigung wird erst dann erteilt, wenn sich die EU vergewissert hat, dass die Einfuhr den Kriterien entspricht, durch die sichergestellt wird, dass es sich um ein nachhaltiges Produkt handelt. Bei Nichteinhaltung dieser Kriterien wird die Einfuhr verboten.“

Die zweite Maßnahme der Kommission betrifft Musiker, die Instrumente in die EU einführen wollen, welche Teile von nach dem CITES-Übereinkommen geschützten Arten enthalten. Dafür ist jetzt eine Sonderbescheinigung vorgesehen, die bei häufigem Grenzübertritt verwendet werden kann und drei Jahre lang gültig ist.

EU-Kommission Pressemitteilung