Neue EU-Richtlinie über radioaktive Abfälle
Klima & Energie
Kein Verbot für den Export von Nuklearabfällen in Drittländer.Gestern, Dienstag, verabschiedete der Rat die von der EU-Kommission am 3. November 2010 vorgelegte Richtlinie über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktive Abfälle. Die Richtlinie tritt spätestens im September dieses Jahres in Kraft.
In 14 der 27 EU-Mitgliedstaaten sind Atomkraftwerke in Betrieb, bei denen auch abgebrannte Brennelemente entstehen. Die neue Richtlinie beschäftigt sich mit der Entsorgung dieser Brennelemente. Die Mitgliedstaaten müssen nationale Programme erstellen und diese an die EU-Kommission übermitteln, die Änderungen verlangen kann. Die Pläne müssen unter anderem konkrete Zeitpläne über den Bau für Endlager enthalten und die Öffentlichkeit muss über die Pläne informiert werden. Die BürgerInnen müssen außerdem die Möglichkeit erhalten, sich an der Entscheidungsfindung für die Entsorgungspläne aktiv zu beteiligen.
Die Richtlinie erschwert die Ausfuhr der abgebrannten Brennelemente verbietet diese jedoch nicht. Zum Zeitpunkt der Ausfuhr von hoch radioaktiven Stoffen in ein anderes Land muss dieses über ein in Betrieb befindliches Endlager verfügen, das sich in tief gelegenen geologischen Formationen befindet. Zur Zeit gibt es nirgendwo auf der Welt solche Endlager, für die Entwicklung und den Bau eines Endlagers mit diesen Spezifikationen werden mindestens 40 Jahre veranschlagt.
Die Ausfuhr von abgebrannten Brennelementen in afrikanische, karibische und pazifische Länder sowie in die Antarktis ist ausdrücklich untersagt.