Neue EU-Umweltvorschriften für Schiffskraftstoffe
Verkehr & Luft & Industrie
Am Montag, 17. Dezember 2012, traten die neuen Umweltvorschriften für Schiffskraftstoffe in Kraft, welche die Luftverschmutzung und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit erheblich verringern sollen.„Luftschadstoffe aus dem Seeverkehr verbreiten sich über große Entfernungen und tragen daher zunehmend zu den Luftqualitätsproblemen in vielen europäischen Städten bei. Ohne entsprechende Maßnahmen wären die Schwefelemissionen aus dem Seeverkehr auf den europäischen Meeren im Jahr 2020 höher als diejenigen aus allen landgestützten Quellen zusammen“, berichtet die EU-Kommission in einer Pressemitteilung. Die überarbeiteten Rechtsvorschriften sollen diesen Trend stoppen und nicht nur die Schwefelemissionen sondern auch die Feinstaubemissionen verringern.
Die jetzt in Kraft tretende Richtlinie stützt sich auf Normen, die von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) entwickelt wurden. Gemäß der Richtlinie wird der Schwefelhöchstgehalt von Schiffskraftstoffen bis Januar 2020 von derzeit 3,5 Prozent auf 0,5 Prozent verringert. In einigen sehr empfindlichen Ökosystemen wie der Ostsee und der Nordsee (einschließlich Ärmelkanal) wird der Schwefelhöchstgehalt bereits bis 2015 auf 0,1 Prozent gesenkt.
Für den Antrieb von Schiffen werden traditionell Schweröle verwendet. Diese können laut Angaben der EU-Kommission einen Schwefelgehalt von bis zu 5 Prozent haben. Im Vergleich dazu darf der Schwefelgehalt von Kraftstoffen für Lkw oder Pkw nicht über 0,001 Prozent liegen.
Schwefeldioxidemissionen verursachen sauren Regen und erzeugen Feinstaub. Dieser Staub gefährdet die menschliche Gesundheit, führt zu Atemwegs- und Herz-Kreislauferkrankungen und reduziert die Lebenserwartung in der EU um bis zu zwei Jahre.
EU-Kommission Pressemitteilung
Richtlinie 2012/33/EU – Schiffskraftstoffe