Neue EU-Verordnung für Holz und Holzerzeugnisse in Kraft
Nachhaltigkeit & Wirtschaft (Greenjobs)
Am 3. März trat die neue EU-Verordnung für das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen in Kraft, sie richtet sich gegen den Handel mit illegal gewonnenem Holz. Sie betrifft alle am Holzhandel Beteiligten.Die Verordnung untersagt laut Angaben der EU-Kommission „das Inverkehrbringen von Holz aus illegalem Holzeinschlag auf dem europäischen Markt, um zur Bewältigung des weltweiten Problems des illegalen Holzeinschlags beizutragen. Der illegale Holzeinschlag hat erhebliche wirtschaftliche, ökologische und soziale Auswirkungen: er wird in Verbindung gebracht mit Entwaldung und Klimawandel, kann die Anstrengungen und die Existenzgrundlagen der legitimen Marktteilnehmer zunichte machen und auch zu Konflikten über Land und Ressourcen beitragen.“
Die Verordnung gilt sowohl für importiertes als auch für im Inland erzeugtes Holz und hergestellte Holzerzeugnisse und umfasst eine breite Palette von Erzeugnissen, die von Papier und Zellstoff bis zu Massivholz und Holzfußböden reicht.
Österreichs Umweltminister Berlakovich begrüßt in einer Pressemitteilung die neue Verordnung: „Illegaler Holzeinschlag hat schwerwiegende wirtschaftliche, ökologische und soziale Folgen, denn er geht Hand in Hand mit Entwaldung und Klimawandel und zudem untergräbt er die Bemühungen und Lebensgrundlage redlicher Anbieter. Außerdem kann illegaler Holzeinschlag zu Konflikten um Landrechte und Ressourcen führen.“
EU-Kommission Pressemitteilung
Lebensministerium Pressemitteilung