Neue EU-Verordnung für nicht für den Straßenverkehr bestimmte Motoren

Verkehr & Luft & Industrie

Die Europäische Kommission hat am 25. September 2014 Maßnahmen vorgeschlagen, welche die Emissionen der wichtigsten Luftschadstoffe von Motoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte verringern und die Komplexität des Rechtsrahmens für den Sektor senken sollen.

Der Vorschlag sieht strengere Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (NSBMMG) vor. Zudem enthält er harmonisierte Vorschriften für das Inverkehrbringen dieser Motoren auf dem EU-Markt.
Als NSBMMG zählen beispielsweise kleine Gartengeräte und tragbare Geräte (Rasenmäher, Kettensägen usw.), Baumaschinen (Bagger, Lademaschinen, Planiermaschinen usw.), landwirtschaftliche Maschinen (Erntemaschinen, Kultivatoren usw.) und sogar Triebwagen, Lokomotiven und Binnenschiffe.

Die in NSBMMG eingebauten Motoren tragen erheblich zur Luftverschmutzung bei, auf sie entfallen etwa 15 % des Ausstoßes an Stickoxiden (NOx) sowie 5 % der Emissionen an Partikelmaterie (PM) in der EU.

Die Verordnung betrifft die folgenden Hauptluftschadstoffe: Stickoxide (NOx), Kohlenwasserstoffe (HC), Kohlenmonoxide (CO) und Partikelmaterie.

Die neue Verordnung wird 28 nationale Rechtsvorschriften in diesem Bereich ersetzen. Durch sie wird darüber hinaus eine komplexe Richtlinie mit 15 Anhängen aufgehoben, die seit ihrer Annahme im Jahr 1997 acht Mal geändert wurde.

EU-Kommission Pressemitteilung