Neue EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel genehmigt

Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf einen Vorschlag für eine Verordnung über neuartige Lebensmittel geeinigt. Das berichtet der EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Vytenis Andriukaitis, in einer Pressemitteilung. Im Mittelpunkt dieser Einigung stehen „Innovationen, neue Technologien und Vereinfachung“.

Das Zulassungsverfahren für neuartige Lebensmittel wird zentralisiert und einfacher, und gibt den Antragstellern größere Rechtssicherheit. Für die Risikobewertung ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zuständig.

„Es sind außerdem besondere Bestimmungen für Lebensmittel vorgesehen, die zwar in der EU bislang nicht vermarktet werden, sich aber in Nicht-EU-Ländern seit längerer Zeit in Verkehr befinden und nachweislich sicher sind“, sagt Andriukaitis in seinem Statement. Er macht jedoch keinerlei Angaben darüber, wie die diese „nachweisliche Sicherheit“ dokumentiert und bewertet wird.

Im Rahmen des neuen Systems darf ein Unternehmen ein Lebensmittel fünf Jahre lang vermarkten, „sofern das Produkt eine durch neue wissenschaftliche Daten gestützte Innovation darstellt“.

EU-Kommission Pressemitteilung
MEMO zu neuartigen Lebensmitteln: Fragen und Antworten
Neuartige Lebensmittel – Liste der Zulassungen(en)