Neue EU-Vorgaben für Textilien
Mit der überarbeiteten Waste Framework Directive (Richtlinie 2008/98/EG, geändert durch Richtlinie (EU) 2025/1892) werden erstmals verbindliche Regeln für einheitliche EPR-Systeme (Extended Producer Responsibility) für Textilien in allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Diese Neuerungen betreffen nicht nur Hersteller, sondern auch soziale Re-Use-Betriebe und lokale Sammelstrukturen – und damit zentrale Akteure des österreichischen Re-Use-Sektors. Die Richtlinie ist am 17. Oktober 2025 in Kraft getreten. Die Frist für die nationale Umsetzung ist der 17. Juni 2027. Die Einführung der EPR-Systeme für Textilien muss bis spätestens 17. April 2028 erfolgen. Da es sich um eine Richtlinie handelt, müssen die Bestimmungen in Österreich erst noch in nationales Recht überführt werden. Die Ausgestaltung des künftigen Textil-EPR-Systems wird daher wesentlich davon abhängen, wie das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) und nationale Akteure die Vorgaben konkret umsetzen.
Kernpunkte der neuen EPR-Vorgaben
Künftig müssen alle Hersteller und Importeure von Textilien und Schuhen für die finanzielle und organisatorische Verantwortung des Abfallmanagements ihrer Produkte aufkommen. Dazu gehören Finanzierung von Sammlung, Transport, Sortierung und Behandlung von Alttextilien; Beiträge zu Aufklärungsarbeit, Forschung und Datenerhebung sowie Ernennung eines Bevollmächtigten, wenn die Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausgeübt wird. Hersteller können sich dabei über Producer Responsibility Organisations (PROs) zusammenschließen oder eigene Systeme aufbauen. Ein zentraler Erfolg der neuen Richtlinie ist die klare Einbindung von Sozialunternehmen und anderen Re-Use-Akteuren: Soziale Betriebe dürfen eigene Sammelstellen betreiben und erhalten bevorzugten Zugang zu Sammelstandorten. Sie dürfen nicht zur Abgabe ihrer Sammelware an ein PRO gezwungen werden. Mitgliedstaaten können vereinfachte oder reduzierte Berichtspflichten für soziale Akteure vorsehen. Damit werden erstmals die sozialen und ökologischen Leistungen des Re-Use-Sektors ausdrücklich anerkannt – ein wichtiger Schritt in Richtung fairer Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientierte Betriebe. Die Richtlinie verlangt eine bundesweit zugängliche, kostenlose und getrennte Sammlung von Textilien. Dabei soll die lokale Wiederverwendung Vorrang haben. Sortieranlagen müssen künftig Wiederverwendung vor stofflicher Verwertung priorisieren; granulare (stückweise) Sortierung ermöglichen; nicht-wiederverwendbare Stücke für Remanufacturing oder Faserrecycling aufbereiten und den „End-of-Waste“-Kriterien entsprechen.
Sowohl Produzentenverantwortungsorganisationen (PROs) als auch soziale Betriebe müssen künftig jährlich Daten veröffentlichen bzw. melden. Diese umfassen die Mengen an neu in Verkehr gebrachten Produkten, Sammel-, Wiederverwendungs- und Recyclingquoten sowie Exportmengen und Auswahlkriterien für Partnerbetriebe. Diese Datentransparenz soll Missbrauch verhindern – insbesondere bei angeblichen Re-Use-Exporten, die tatsächlich Abfallverbringung darstellen könnten.
Die EU-Kommission plant bis Ende 2029 eine Evaluierung der Wirksamkeit der neuen EPR-Systeme. Dabei sollen auch Ziele für Abfallvermeidung, Sammlung und Wiederverwendung geprüft werden – ebenso wie mögliche Finanzierungsbeiträge von kommerziellen Re-Use-Betrieben, falls Produzentenabgaben nicht ausreichen.