Neue EU-Vorschriften zu Biozidprodukten treten in Kraft

Chemie & Nanotechnologie

Gestern, Dienstag, traten neue EU-Vorschriften zu Biozidprodukten in Kraft. Die neue Verordnung enthält „effizientere Vorschriften für die Produktzulassung sowie für die Anforderungen an produktbezogene Daten und deren Weitergabe“, schreibt die EU-Kommission in einer Presseaussendung.

Die neuen Vorschriften werden von Umwelt- und KonsumentenschützerInnen als unzureichend kritisiert. PAN Germany kritisiert, dass nach wie vor ein EU-weiter Rahmen für die nachhaltige und risikoreduzierte Verwendung von Bioziden fehlt. Auch die Überprüfung der rund 350 gemeldeten Altwirkstoffe wird zumindest noch bis Mai 2014 dauern. PAN Germany schätzt, dass von der Richtlinie EU-weit 50.000 Produkte betroffen sind.

Das Pestizid Aktions-Netzwerk PAN Germany hat eine Broschüre veröffentlicht, mit der die Konsumenten über die Änderungen im europäischen Biozid-Recht informiert werden.

EU-Kommission Pressemitteilung
PAN-Germany: Broschüre zum neuen Biozidrecht