Neue Konsultationen im Umweltbereich

Konsultationen dienen dazu, die Meinung von EU-Bürger*innen, Unternehmen und Verbänden stärker in der europäischen Gesetzgebung zu berücksichtigen. Es handelt sich um Befragungen meist in Form eines Fragebogens, wodurch neue Initiativen oder bestehende Rechtsvorschrift bewertet werden können.

Aktuell sammelt die Europäische Kommission Feedback zu den folgenden Themen: Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), Einfuhr ökologischer Erzeugnisse, Pflanzengesundheit, Pflanzenschutzmittel, Wasserverschmutzung, integrative Wasserbewirtschaftung (Abwasser und prioritäre Stoffe) sowie Luftqualität.

Bis 18. November: Pflanzenschutzmittel (Pestizide) – Ermittlung unzulässiger Beistoffe
Im Rahmen der Initiative sollen harmonisierte Kriterien und Verfahren zur Ermittlung unzulässiger Beistoffe festgelegt werden. Damit das erzielte Maß an Sicherheit gleich ist, sollen die Kriterien äquivalent zu denjenigen für Wirkstoffe sein.
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Bis 21. November: Ökologische/biologische Produktion – zugelassene Erzeugnisse und Stoffe (aktualisierte Liste)
Gemäß den EU-Vorschriften dürfen in der ökologischen/biologischen Landwirtschaft nur Stoffe und Erzeugnisse verwendet werden, bei denen natürliche Systeme und Kreisläufe geachtet und die Boden-, Wasser- und Luftqualität sowie die Gesundheit von Pflanzen und Tieren geschützt und verbessert werden. Dabei hat die EU-Kommission ein Verzeichnis zugelassener Erzeugnisse und Stoffe erstellt (Verordnung (EU) 2021/1165), das regelmäßig aktualisiert wird. Mit dieser Initiative wird das Verzeichnis auf den neuesten Stand gebracht.
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Bis 22. November: Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse – anerkannte Kontrollstellen (aktualisiertes Verzeichnis)
Die Europäische Union führt ökologische/biologische Erzeugnisse nur anhand eines genehmigten Verzeichnisses der gemäß Artikel 33 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates anerkannten Drittländer und anhand eines Verzeichnisses der gemäß Artikel 33 Absatz 3 anerkannten Kontrollbehörden und -stellen ein. Mit dieser Änderung soll das Verzeichnis der Kontrollstellen aktualisiert werden.
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Bis 25. November: Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) – Änderungen der Strategiepläne (Verfahren, Fristen und Höchstzahl der Änderungen pro Jahr)
Die EU-Länder müssen im Sinne der Umsetzung der neuen GAP eine eingehende Bewertung (GAP-Strategieplan) vorlegen. Dabei stützen sie sich auf eine Analyse der territorialen Gegebenheiten und des Agrar- und Lebensmittelsektors in ihrem Land. Ziel dieser Initiative ist es, Verfahren und Fristen festzulegen, welche die EU-Länder bei der Beantragung von Änderungen genehmigter Strategiepläne einhalten müssen. Dazu sind Ausnahmen von der Regel festzulegen, wie viele Änderungsanträge die Länder pro Kalenderjahr maximal einreichen können.
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Bis 25. November: Pflanzengesundheit – Schädlinge bei Saatgut und anderem Pflanzenvermehrungsmaterial (Aktualisierung)
Durch diese Initiative werden sämtliche Richtlinien über das Inverkehrbringen von Saatgut und anderem Pflanzenvermehrungsmaterial wie Zwiebeln geändert. Die Richtlinien über das Inverkehrbringen von Vermehrungsgut von Reben und von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten enthalten detaillierte Vorschriften zu den Anforderungen an die Gesundheit. Daher müssen die Maßnahmen zum Schutz vor EU-geregelten Nicht-Quarantäneschädlingen, die diese Pflanzen betreffen, in diesen Vermarktungsrichtlinien und nicht in den EU-Rechtsvorschriften über Pflanzengesundheit beschrieben werden.
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Bis 29. Dezember: Wasserverschmutzung – Aktualisierung der EU-Vorschriften über die Behandlung von kommunalem Abwasser
Für den Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt ist es von entscheidender Bedeutung, dafür zu sorgen, dass kommunales Abwasser sauber und sicher ist, was einen wesentlichen Aspekt der EU-Wasserpolitik und Gegenstand der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser darstellt. Nachdem im Zuge einer Bewertung unlängst bestimmte Mängel und gesellschaftliche Bedürfnisse festgestellt wurden, welche unbedingt anzugehen sind, soll die Richtlinie überarbeitet werden.
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Bis 29. Dezember: Integrierte Wasserbewirtschaftung – überarbeitete Listen von Schadstoffen in Oberflächengewässern und im Grundwasser
Eine kürzlich durchgeführte Eignungsprüfung (Bewertung) der EU-Wassergesetzgebung ergab, dass die Rechtsvorschriften im Großen und Ganzen ihren Zweck erfüllen. Allerdings gibt es in den Bereichen Investitionen, Durchführungsbestimmungen, Einbeziehung von Wasser betreffenden Zielvorgaben in andere Politikbereiche, Verunreinigungen durch Chemikalien, Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung Verbesserungsbedarf. Diese Initiative befasst sich mit den Erkenntnissen über chemische Verunreinigungen und der rechtlichen Verpflichtungen, die Listen mit prioritären Stoffen und Grundwasserschadstoffen regelmäßig zu überprüfen.
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Bis 29. Dezember: Luftqualität – Überarbeitung der EU-Vorschriften
Die EU legt Standards fest, um die Entstehung übermäßiger Schadstoffkonzentrationen in der Luft zu vermeiden. Im Rahmen des europäischen Grünen Deals überarbeitet die EU diese Standards, um sie enger an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation anzugleichen. Darüber hinaus sollen die EU-Rechtsvorschriften für saubere Luft insgesamt verbessert werden, wobei auf den Erfahrungen aufgebaut wird, die aus der im vergangenen Jahr vorgenommenen Bewertung der EU-Vorschriften in diesem Bereich („Eignungsprüfung“) gewonnen wurden.
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DNR: Neue Konsultationen im Umweltbereich vom 03.11.2022