Neue Leitlinien für staatliche Umweltförderungen vorgelegt

Gemeinsam mit dem großen Energie- und Klimapaket hat die Europäische Kommission am 23.1.2008 auch neue Leitlinien für staatliche Beihilfen im Umweltbereich vorgelegt. Diese legen fest, bis zu welchem Prozentsatz ein Mitgliedsland Umweltinvestitionen fördern darf, ohne in den Verdacht der Marktverzerrung und in Konflikt mit den Bestimmungen des EU-Binnenmarktes zu kommen.

Gefördert werden dürfen demnach Investitionen zur Übererfüllung bestehender EU-Umweltstandards und zur vorzeitigen Anpassung an zukünftiges EU-Recht, Investitionen in Erneuerbare und Energieeffizienz sowie zur Verbesserung von Abfallmanagement und zur Sanierung kontaminierter Böden.
Für jeden dieser Bereiche gibt es eigene Prozentsätze, zu denen ein Staat fördern darf - diese reichen von 10-100 % und sind in einer Tabelle festgehalten.
Insgesamt wurden die erlaubten Beihilfen gegenüber den derzeitigen Leitlinien erhöht.

Für die CO2-Speicherung CCS, die im Klimapaket eine sehr prominente Rolle einnimmt, nennt die Kommission keine Zahlen für erlaubte staatliche Beihilfen. Dazu, so die Kommission, sei es noch zu früh. Insgesamt wird die Kommission bei der Bewertung solcher Beihilfen aber "eine allgemein positive Haltung" einnehmen. Außerdem könnten CCS-Anlagen sogar als "Projekte von gemeinsamem europäischen Interesse" eingestuft werden und dadurch von den Wettbewerbsbestimmungen ganz ausgenommen werden.

Die neuen Leitlinien wurden am 1.4.2008 im Amtsblatt veröffentlicht und sind seither in Kraft.

Leitlinien für staatliche Umweltförderungen (pdf 246kb)
Kommissionswebsite staatliche Beihilfen
MEMO/08/31 Kommission