Neue OECD-Regeln zu Umweltkriterien für Exportkredite
Für Exportkreditagenturen gibt es von der OECD seit 2003 Regeln für Umwelt-Anforderungen an Projekte, die Unterstützung erhalten. Diese wurden nun überarbeitet und verlangen mehr Offenlegung bei Projekten mit besonders großen Umweltauswirkungen und stellen klar, dass sowohl neue als auch bestehende Projekte in den Geltungsbereich der Empfehlung fallen. Weiters werden die OECD-Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, die Anwendung der Bestimmungen zu verbessern.
Pressemeldung OECD (en)
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