ESG-Expertinnen: Neue Spielregeln für Green Claims
Die Richtlinie (EU) 2024/825 „Empowering Consumers for the Green Transition“ verschärft das europäische Verbraucherschutzrecht gegen Greenwashing. Sie soll verhindern, dass Umwelt- oder Sozialvorteile lediglich behauptet werden, ohne ausreichend belegt zu sein. Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimaneutral“ sind künftig nur unter klar definierten Voraussetzungen zulässig. Auch Aussagen über ein gesamtes Produkt dürfen nicht auf Vorteilen beruhen, die tatsächlich nur einzelne Bestandteile, die Verpackung oder einzelne Produktionsschritte betreffen.
Die Reduktion und Vermeidung von Emissionen müssen belegbar sein
Strenger werden auch die Anforderungen an Zukunftsversprechen wie „klimaneutral bis 2030“ oder „Net Zero bis 2040“. Solche Aussagen müssen durch einen konkreten, öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan mit nachvollziehbaren Zwischenzielen, Maßnahmen und unabhängiger Überprüfung abgesichert sein. Bei Emissions- und Neutralitätsclaims rückt zudem die tatsächliche Vermeidung und Reduktion von Emissionen stärker in den Mittelpunkt – reine Kompensationsmodelle reichen für pauschale Aussagen nicht aus.
Auch Nachhaltigkeitssiegel werden stärker reguliert. Zulässig bleiben insbesondere Kennzeichnungen auf Basis öffentlich festgelegter Systeme oder transparenter privater Zertifizierungssysteme mit unabhängiger Prüfung. Selbst entwickelte „grüne“ Logos ohne nachvollziehbare Standards geraten damit zunehmend unter Druck. Anerkannte Umweltzeichen wie das EU Ecolabel oder das Österreichische Umweltzeichen gewinnen entsprechend an Bedeutung.
Aussagen zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz müssen präziser sein
Für Unternehmen bedeutet die EmpCo-Richtlinie einen grundlegenden Wandel in der Nachhaltigkeitskommunikation: Statt möglichst weitreichender grüner Botschaften sind präzise, überprüfbare und nachvollziehbar belegte Aussagen gefragt. Marketing, ESG, Legal und Compliance sollten bestehende Claims, Labels und Zukunftsversprechen daher auf ihre Belegbarkeit und rechtliche Zulässigkeit überprüfen. Die neuen Vorgaben sind ab 27. September 2026 anzuwenden.
Mag. Henriette Gupfinger (Ökologin) und Dr. Mariella Julia Franz (Juristin) sind ESG-Expertinnen (Environmental, Social, Governance) und Unternehmensberaterinnen mit langjähriger Erfahrung. Quelle: BUSINESSART; Richtlinie (EU) 2024/825