Neues EU-Gesetz sorgt für mehr Kreislaufwirtschaft bei Autos
Das Europäische Parlament hat am 18. Juni 2026 endgültig grünes Licht für neue Vorschriften gegeben, die den Automobilsektor kreislaufwirtschaftlicher machen sollen, doch die Einigung bleibt hinter den Erwartungen zurück, warnen das Europäische Umweltbüro (EEB) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Das neue EU-Gesetz für Fahrzeuge fasst die veraltete Altfahrzeugrichtlinie und die 3R-Typgenehmigungsrichtlinie in einer einzigen Verordnung über Kreislaufwirtschaftsanforderungen an die Fahrzeugkonstruktion und die Entsorgung von Altfahrzeugen zusammen. Das EEB und die DUH begrüßen es als einen wichtigen Schritt zur Stärkung des EU-Binnenmarkts, zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Verringerung der Umweltauswirkungen von Autos vom Entwurf bis zur Entsorgung am Ende der Lebensdauer. Sie warnen jedoch davor, dass weiterhin kritische Lücken bestehen und die Umsetzung auf nationaler Ebene entscheidend sein wird. Die Verordnung führt vielversprechende Instrumente ein, darunter einen Kreislaufpass für Fahrzeuge, ein EU-weites System der erweiterten Herstellerverantwortung, Mindestanforderungen an den Recyclinganteil sowie verbesserte Vorschriften für die Wiederverwendung von Bauteilen und für die Sammlung und Verwertung von Fahrzeugen. Diese Maßnahmen könnten dazu beitragen, die Dekarbonisierung und Kreislaufwirtschaft voranzutreiben und die Hersteller stärker in die Verantwortung zu nehmen. Allerdings geht das neue Gesetz am offensichtlichsten Problem der Branche vorbei: Autos werden immer größer und zahlreicher, was den Ressourcenverbrauch und die Umweltschäden in die Höhe treibt. Zudem räumt sie dem Recycling Vorrang vor wirksameren Strategien wie Langlebigkeit, Wiederverwendung und Reparatur ein. Und sie entlastet die Hersteller in Bezug auf Gebrauchtfahrzeuge, die außerhalb der EU exportiert werden. Und das trotz der seit langem bestehenden Bedenken hinsichtlich Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Branche sowie wiederholter Forderungen von Umwelt-NGOs, Verbraucherorganisationen und der Industrie gleichermaßen.
Nach der formellen Verabschiedung durch das Europäische Parlament und den Rat wird die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt zwanzig Tage später in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, um mit der Anwendung zu beginnen. Für wichtige Maßnahmen gelten jedoch lange Übergangsfristen, z. B. sechs Jahre für die Verpflichtungen hinsichtlich des Anteils an recyceltem Kunststoff und für den digitalen Kreislaufpass für Fahrzeuge.
New EU law makes cars more circular, but industry pressure wins out on SUV size