NGOs kritisieren Verlust der Vielfalt landwirtschaftlicher Kulturpflanzen in der EU

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz, Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Am 15. Februar 2013 appellierten 10 NGOs – darunter der niederösterreichische Verein Arche Noah - mit einem gemeinsamen Brief nochmals an die Europäische Kommission, den Verlust der Agrobiodiversität zu stoppen.

Im November 2012 legte die Generaldirektion SANCO eine aktuelle Version des Entwurfs für eine neue Verordnung zum Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut für die dienststellenübergreifenden Konsultation vor. Diese Verordnung soll zahlreiche Richtlinien ersetzen. Der derzeitige Entwurf hätte „drastische negative Konsequenzen“ für den Umweltschutz, eine nachhaltige Landwirtschaft, die weltweite Ernährungssicherheit sowie für kleine Akteure am Saatgutmarkt, kritisieren die VerfasserInnen des Briefes.

Um die Vielfalt der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen zu schützen und zu fördern, verlangen die NGOs „keine verpflichtende Sortenzulassung und Zertifizierung mit Probenahmen für samenfestes Saat- und Pflanzgut, welches nicht durch ein geistiges Eigentumsrecht geschützt ist“.

Zum Schutz und der Förderung von Demokratie und bäuerlichen Rechten darf der „Austausch von Saat- und Pflanzgut zwischen Bauern sowie zwischen Bauern und anderen Individuen nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen“.

Weiters soll sich der Anwendungsbereich der Verordnung „auf das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut zum Zweck der kommerziellen Nutzung und oberhalb bestimmter Mengen (wie in Art. 8 (2) der Verordnung 1765/92 definiert) beschränken“.

Zum Schutz und der Förderung der Wahlmöglichkeit und Transparenz für VerbraucherInnen sei sicherzustellen, „dass samenfeste Sorten und Sorten, welche für den biologischen Landbau oder spezielle lokale Bedingungen gezüchtet wurden, nicht durch die Normen einer (selbst freiwilligen) Zulassung, Zertifizierung oder Pflanzengesundheitsvorschriften diskriminiert werden“.

Für kleinste und kleine Unternehmen - sofern sie nicht mit gentechnisch veränderten Organismen oder Saat- und Pflanzgut arbeiten, das durch geistige Eigentumsrechte geschützt ist (Sortenschutz oder Patente) – „sollen nur Grundvorschriften für Unternehmen (operator) gelten“. Bei zugelassenen Sorten und Pflanzenmaterial muss Transparenz über die verwendeten Züchtungsmethoden und erteilten geistigen Eigentumsrechte sichergestellt sein.

Eine Kopie des Briefes in deutscher Sprache steht auf der Webseite von „Seed for All“ zur Verfügung.

Seed for All – offener Brief