Nord Stream 2 AG legt vor Schiedsgericht Beschwerde gegen EU ein

03. Okt 2019

Die Nord Stream 2 AG will offenbar weiter juristisch gegen die EU-Kommission vorgehen. Brüssel verstoße mit der revidierten EU-Gasrichtlinie gegen Bestimmungen des Energiechartavertrags.

Informationen des Nachrichtenportals EurActiv zufolge legte die Nord Stream 2 AG, die über eine einhundertprozentige Tochtergesellschaft dem russischen Energiekonzern Gazprom gehört, am Donnerstag Beschwerde bei einem Schiedsgericht ein. Für Unternehmen ist dieser Schritt unter dem Vertrag der Energiecharta (ECT) möglich.

Nach Auffassung der Betreibergesellschaft der im Bau befindlichen Gaspipeline verstoße die EU gegen ihre Verpflichtungen, die in Artikel 10 und 13 des ECT niedergelegt seien: nämlich keine Diskriminierung zuzulassen und eine Gleichbehandlung von InvestorInnen sicherzustellen. Denn die Richtlinie (EU) 2019/692 zur Änderung der EU-Gasrichtlinie sei „eindeutig mit dem Ziel entworfen und angenommen“ worden, die Nord Stream 2-Pipeline zu benachteiligen und zu behindern.

Bereits im Juli dieses Jahres erhob die Betreibergesellschaft Klage vor dem Gericht der EU (EuG) gegen die EU-Kommission. In einer Pressemitteilung hieß es damals, Nord Stream 2 behalte sich die Möglichkeit vor, „seine Ansprüche nach internationalem Recht durchzusetzen und ein Schiedsverfahren gegen die EU gemäß den Investitionsschutzbestimmungen des Vertrags über die Energiecharta einzuleiten“.

Der ECT ist seit einigen Wochen vermehrt in der Kritik, da er Energieunternehmen, die fossile Energien wie Öl, Gas und Kohle fördern, mit Sonderklagerechten ausstatte. Regierungen könnten aus Angst vor milliardenschweren Entschädigungszahlungen von ehrgeizigen Klimaschutzmaßnahmen abrücken. Denn Klima- und Umweltschutzaspekte fehlten völlig im Vertrag.

Die EU-Mitgliedstaaten hatten der EU-Kommission im Juli das Mandat erteilt, den ECT so zu reformieren, dass er in Einklang mit dem Klimaabkommen von Paris gebracht werde. Die Chancen für eine solche Reform seien fragwürdig angesichts des Einstimmigkeitsprinzips und Vertragsstaaten wie Kasachstan, deren Wirtschaft stark vom Export fossiler Energieträger abhänge. Reformbemühungen könnten außerdem mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Luxemburgs Energieminister Claude Turmes hatte Anfang September den Vorschlag gemacht, dass alle EU-Staaten und die EU einfach aus dem ECT aussteigen sollten, wenn eine Reform des ECT keine Erfolgsaussichten hätte.

Ein Bündnis aus Nichtregierungsorganisationen, darunter PowerShift, hatte am Montag in einem offenen Brief an die EnergieministerInnen appelliert, dem Beispiel Italiens zu folgen und aus dem ECT auszutreten. Der Vertrag sei veraltet, er untergrabe notwendige Klimaschutzmaßnahmen und es würde Jahre dauern, eine Reform des ECT anzustrengen.

 

Quelle: DNR

 

Nord Stream 2 schaltet Schiedsgericht ein