Novelle zum Wasserrechtsgesetz im Parlament beschlossen

Wasser, Meere & Fischerei

Umsetzung der EU-Wasserschutzrichtlinie endlich umgesetzt.
Eigentlich hätte die Wasserschutzrichtlinie der EU bis spätestens zum 26. November 2009 in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen, jetzt ist es endlich auch in Österreich soweit.

Nach sechs Jahren Arbeit wurde die Novelle zum Wasserrechtsgesetz im Parlament beschlossen. Erstmals gab es in der Wasserpolitik eine breite Einbindung der Öffentlichkeit, 400 Stellungnahmen gingen im Rahmen des Gewässerplans ein.

Die gewaltige Verspätung bei der Umsetzung der Richtlinie hatte bereits zu einer Rüge für Österreich durch die EU-Kommission und zu der Androhung einer Klage wegen Vertragsverletzung geführt. Die Kommission kritisierte erst vor zwei Wochen Österreich und die Tschechische Republik, da beide Länder die Wasserschutzrichtlinie trotz mehrmaliger Aufforderungen noch nicht umgesetzt hatten. Die öffentliche Rüge dürfte jetzt doch Wirkung gezeigt haben, zwei Wochen später tritt die Richtlinie in Österreich endlich in Kraft.

Die Hochwasserschutzrichtlinie dient der Verringerung und dem Management der mit Hochwasser verbundenen Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten. In der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, bis 2011 durch eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos die hochwassergefährdeten Einzugsgebiete von Flüssen und den dazugehörigen Küstengebieten zu ermitteln. Danach sind bis 2013 für solche Gebiete Hochwasserrisikokarten und binnen zwei weiteren Jahren Risikomanagementpläne zu erstellen. Der Schwerpunkt dieser Risikokarten liegt dabei auf Vermeidung, Schutz und Vorsorge.

EU-Pressemitteilung
Hochwasserschutzrichtlinie
Lebensministerium - Presseaussendung