Null-Schadstoff-Aktionsplan für Luft, Wasser und Boden

22. Okt 20

Anfang Oktober hat die EU-Kommission einen entsprechenden Fahrplan für ihren Plan veröffentlicht, im zweiten Quartal 2021 den Null-Schadstoff-Aktionsplan für Luft, Wasser und Boden anzunehmen. Kern des im Europäischen Green Deal vorgesehenen Aktionsplanes sind Maßnahmen für saubere Luft, Wasser und Boden, gesunde Ökosysteme und ein gesundes Lebensumfeld für die Europäer*innen. Dafür muss die EU Umweltverschmutzungen aller Art besser verhindern als bisher, vorhandene beseitigen, und die Erfüllung von Regeln überwachen. Das Ziel, die Verschmutzung auf Null zu reduzieren, müsste auch in alle anderen Politikbereiche integriert werden. Das Wirtschaftswachstum ist von der Zunahme der Umweltverschmutzung zu entkoppeln.

Noch bis zum 29. Oktober können interessierte Menschen dazu Kommentare abgeben. Im letzten Quartal 2020 soll es außerdem eine öffentliche Konsultation zum eigentlichen Aktionsplan geben.

Konsultationsseite zum Fahrplan: "EU Action Plan Towards a Zero Pollution Ambition for air, water and soil – building a Healthier Planet for Healthier People"

 

Lebensmittelsicherheit – Neubewertung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe

Zudem hat die EU-Kommission eine Durchführungsverordnung vorgeschlagen, um die Neubewertung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe zu ändern. Nötig ist dies geworden, weil die EU-Transparenzverordnung die Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette geändert hatte. Dazu können Interessierte bis zum 2. November Kommentare einreichen.

Konsultationsseite: Food safety – re-evaluation of approved food additives (clearer information)

 

Durchführungsverordnung: Lebensmittelsicherheitskontrollen bei tierischen Erzeugnissen – Aktualisierung für Huftiere, Fische & Schalentiere: bis 30. Oktober

Die geltenden EU-Vorschriften für amtliche Kontrollen von tierischen Erzeugnissen sollen geändert werden. Es geht nach wie vor um die Unbedenklichkeit dieser Produkte für den menschlichen Verzehr und die Gewährleistung des Tierschutzes. Die Änderungen betreffen die Fleischuntersuchung von Huftieren (wie Schweinen, Kühen, Schafen, Ziegen), Toxine in lebenden Muscheln sowie Kontaminanten in Fischereierzeugnissen. Bis zum 30. Oktober können Kommentare eingesandt werden.

Konsultationsseite: Lebensmittelsicherheitskontrollen bei tierischen Erzeugnissen – Aktualisierung für Huftiere, Fische & Schalentiere

 

Lebende Schnecken für den menschlichen Verzehr – EU-Einfuhrvorschriften: bis 30. Oktober

Mit einer delegierten Verordnung will die EU-Kommission einheitliche Einfuhrbestimmungen regeln, denn zurzeit legt jedes EU-Land seine eigenen Vorschriften in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit lebender Schnecken fest. Nun sollen die EU-Vorschriften geändert und Einfuhrbestimmungen für lebende Schnecken eingeführt werden, die denen für verarbeitete Schnecken vergleichbar sind. Unter anderem soll es künftig verpflichtende Genusstauglichkeitsbescheinigungen geben. Bis 30. Oktober können Kommentare abgegegen werden.

Konsultationsseite: Lebende Schnecken für den menschlichen Verzehr – EU-Einfuhrvorschriften

 

Verringerung von Verpackungsabfällen – Überprüfung der Vorschriften: bis 6. Januar 2021

Die EU-Kommission will eine neue Richtlinie einführen und hat dazu eine öffentliche Konsultation gestartet. Es geht um die Überprüfung der Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU. Dazu gehört auch die Bewertung folgender Aspekte:

  • Verbesserung des Verpackungsdesigns zur Förderung der Wiederverwendung und des Recyclings
  • Erhöhung des Anteils recycelter Materialien in Verpackungen
  • Vermeidung übermäßiger Verpackungen
  • Verringerung des Verpackungsabfalls.

Auch Nichtregierungsorganisationen, Hochschulen und Denkfabriken, die sich mit verwandten Themen befassen, sind zur Teilnahme eingeladen. Kommentare Interessierter können bis 6. Januar 2021 abgegeben werden.

Konsultationsseite

 

EU-Emissionshandelssystem – aktualisierte Vorschriften für den Luftverkehr: bis 14. Januar 2021

Das Emissionshandelssystem soll überarbeitet werden. Unter anderem geht es um die Frage, wie damit das System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) von der EU und ihren Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Außerdem sollen Beiträge dazu eingeholt werden, inwieweit der Luftfahrtsektor CO2-Kosten an die Fluggäste weitergeben kann. Die Beiträge werden in den Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Rechtsvorschriften über das EU-Emissionshandelssystem in Bezug auf den Luftverkehr einfließen. Kommentierung möglich bis 14. Januar 2021.

 

Konsultationsseite: EU-Emissionshandelssystem – aktualisierte Vorschriften für den Luftverkehr Seite der EU-Kommission zu weiteren Konsultationen

DNR