Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Abfallverbringungsverordnung bis 27. April 2018

6. April 18

Derzeit läuft eine öffentliche Konsultation der europäischen Kommission zur Abfallverbringungsverordnung.

Der Artikel 60 Absatz 2a der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung - WSR) fordert die Kommission auf, diese Verordnung bis zum 31.12.2020 zu überprüfen. In Übereinstimmung mit den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung ist eine Evaluierung der erste Schritt in diesem Prozess.

Die Kommission führt derzeit eine Bewertung durch, ob die WSR einschließlich der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 ihre Ziele unter Verwendung der Kriterien wie Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz, Relevanz und EU-Mehrwert erfüllt. Die Bewertung umfasst eine Untersuchung der Kosten und Vorteile, die mit der Umsetzung der WSR für Interessengruppen auf lokaler, nationaler und EU-Ebene verbunden sind. Die Ergebnisse dieser Bewertung werden verwendet, um die Leistung der WSR bisher zu bewerten.

Bis 27. April besteht noch die Möglichkeit als Einzelperson oder als Organisation mitzumachen!

 

Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Abfallverbringungsverordnung