Ökobüro: Informationen zur Klimaschutzgesetz-Novelle
Klima & Energie, Umweltrecht
Das in Österreich im Jahr 2011 (BGBl.I Nr.106/2011) in Kraft getretene Klimaschutzgesetz (KSG) wird derzeit einer Novellierung unterzogen. Mit 18.01.2013 endete die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen des laufenden Begutachtungsverfahrens, welche in weiterer Folge im Rahmen der Erlassung der Novelle vom Gesetzgeber berücksichtigt werden sollten. Konkret werden im Zuge der Novellierung in der neu zu erlassenden Anlage II des KSG - sektoral aufgeteilt - Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Periode 2013 – 2020 festgeschrieben.“Leider stellen die im Entwurf der Novelle festgelegten Reduktionsziele keine ambitionierte Initiative Österreichs dar, den Ansprüchen eines effektiven Klimaschutzes gerecht zu werden”, kritisiert das Ökobüro und informiert in seinem aktuellen “Newsflash Umweltrecht” über die Intentionen des Klimaschutzgesetzes und die geplanten Änderungen.
Das Ökobüro kritisiert, dass das Klimaschutzgesetz von Anfang an “kein effektives Mittel zur notwendigen Senkung der Treibhausgasemissionen” darstellte. “Insbesondere der fehlende rechtsverbindliche Charakter des KSG und die daraus resultierende mangelnde Umsetzung verschiedener im Gesetz postulierter Verpflichtung lassen das KSG als keinen effizienten Rechtsrahmen zur Wahrnehmung des österreichischen Beitrags zum weltweiten Klimaschutz dastehen. Auch die fehlende verbindliche Festschreibung der Zuständigkeitsaufteilung zwischen Bund und Ländern bzgl. der einzelnen klimaschutzrelevanten Sektoren lässt klare Strukturen und eine damit einhergehende geregelte Arbeitsaufteilung vermissen.”
Im Zuge des vorliegenden Novellenentwurfs werden in Anlage II des KSG - sektoral aufgeteilt - Treibhausgasemissionshöchstwerte für die Jahre 2013-2020 festgeschrieben. Die einzelnen Höchstwerte werden jedes Jahr gesenkt, um so bis 2020 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen erreichen zu können. Das Ökobüro kritisiert, “dass die einzelnen sektoralen Zielvorgaben keine ambitionierten Reduktionsziele darstellen und somit schwer ein relevanter Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann. Als Beispiel sei hier der Sektor Verkehr genannt: In diesem Bereich ist eine Reduktion in den Jahren 2013-2020 von 21,9 auf 20,37 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxidäquivalent geplant. Somit wären die durch Verkehr verursachten Treibhausgasemissionen um fast 45% höher als im Jahr 1990, in dem bereits 14 Millionen Tonnen emittiert wurden.”