Ökobüro: Kein Rechtsschutz für die Umwelt bei Tiroler Wasserkraftwerk
Umweltrecht
Das Kraftwerk Tumpen-Habichen, welches die Ötztaler Ache in Tirol zur Energiegewinnung nutzen soll, steht unter Kritik durch zahlreiche Umweltorganisationen und AnrainerInnen. Das geplante Projekt greift massiv in die Landschaft ein und würde zum Verlust des letzten naturbelassenen gestreckten Gebirgsflusses Österreichs führen, so der Vorwurf. Auch mehrere Tier- und Pflanzenarten würden zerstört oder zumindest stark beeinträchtigt werden.„Kritik wurde auch bezüglich der scheinbaren Umgehung der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht laut“, schreibt das Ökobüro. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist einer Leistung von 15 MW nötig, und das Kraftwerk liegt mit einer Leistung von 14,48 MW nur äußerst knapp darunter. Mit einer UVP wäre auch die Einbeziehung von Umwelt-NGOs, der Landesumweltanwaltschaft und der betroffenen Öffentlichkeit verbunden.
Im Zuge der behördlichen Auseinandersetzung wurde die Beeinträchtigung der Lebensräume und Pflanzen im Bescheid als „stark und nachhaltig“ beschrieben, sowie von einer „massiven und langfristigen Beeinträchtigung eines sehr schützenswerten, empfindlichen und einzigartigen Gewässerabschnittes des größten Gletscherflusses Österreichs“ ausgegangen. Auch die Rentabilität des Kraftwerkes zweifelte die Behörde an. Der WWF warf dem Projektwerber sogar politische Einflussnahme auf die Behörden vor. „Trotz all dieser Bedenken hat die Tiroler Landesregierung als Naturschutzbehörde das Kraftwerk, unter Hinweis auf das hohe öffentliche Interesse, genehmigt“, berichtet das Ökobüro.
Gegen diese äußerst bedenkliche Entscheidung können aufgrund der Rechtslage in Tirol und der unterlassenen UVP weder BürgerInnen und Umweltorganisationen noch die Landesumweltanwaltschaft ein Rechtsmittel ergreifen. „Entgegen den Verpflichtungen aus der Aarhus Konvention über die Beteiligung der Öffentlichkeit in Umweltverfahren besteht nämlich im konkreten Fall keine Möglichkeit, die Bewilligung durch ein unabhängiges Verwaltungsgericht prüfen zu lassen“, kritisiert das Ökobüro. „Die Landesumweltanwaltschaft hat eigentlich die Aufgabe, als Vertreterin des Naturschutzes diese Interessen in Verfahren zu vertreten. Anders als in anderen Bundesländern besteht jedoch für den/die LandesumweltanwältIn in Tirol auf Ebene der Landesregierung keine Parteistellung und keine Möglichkeit der Beschwerde. Auch Umwelt-NGOs, die neben den Umweltanwaltschaften als rechtliche Stimme der Umwelt in Verfahren agieren sollen, wurde diese Möglichkeit nicht eingeräumt.“
Die Umweltanwaltschaften forderten bereits im Jahr 2013 in einem gemeinsamen Schreiben bereits die Länder und den Bund zu einer ordentlichen Umsetzung der Aarhus-Konvention auf.
„ Die fehlende Parteistellung in Umweltverfahren wie beispielweise im Naturschutzrecht und im Wasserrecht stellt eine massive Lücke des Rechtsschutzes für die Umwelt dar und sollte dringend geschlossen werden“, fordert das Ökobüro. „Dazu bedarf es der vollständigen Umsetzung der Aarhus Konvention auf Bundes- und Landesebene sowie der Stärkung der Landesumweltanwaltschaften“.
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