ÖKOBÜRO: Kritik am österreichischen Endbericht an Aarhus Einhaltungsausschuss
Bereits 2010 brachte ÖKOBÜRO eine Beschwerde beim Aarhus-Einhaltungsausschuss ein, da Österreich die Rechte der Öffentlichkeit in Umweltangelegenheiten unzureichend umsetzte. Der Ausschuss bestätigte diesen Mangel und forderte Verbesserungen, insbesondere den Zugang von Umweltschutzorganisationen zu Gerichten in allen umweltbezogenen Materiengesetzen. Österreich wurde in den folgenden Jahren mehrfach aufgefordert, die Aarhus-Konvention vollständig umzusetzen. Doch der Umsetzungsbericht vom Oktober 2024 zeigt, dass es nach wie vor erhebliche Defizite gibt, die internationale Rechtsverletzungen darstellen.
In Österreich bestehen für Umweltschutzorganisationen oft nur eingeschränkte Klagemöglichkeiten, die überwiegend auf EU-Umweltrecht beschränkt sind. Nationale Gesetze, wie das Forstrecht, bieten kaum Rechtsschutz und keine Mittel gegen behördliches Unterlassen oder umweltrelevante Planungen und Verordnungen. Auch in Strafverfahren fehlen Beteiligungsmöglichkeiten, etwa bei Wildtierkriminalität, und die strengen Kriterien für die Anerkennung als Umweltorganisation schließen kleinere regionale Initiativen aus. Österreich begründet dies mit der Beschleunigung der Energiewende, was jedoch nachweislich nicht auf Umweltschutzorganisationen zurückzuführen ist.
Die Europäische Kommission führt seit 2014 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, das aufgrund fortdauernder Versäumnisse bald vor dem Europäischen Gerichtshof landen könnte. Österreichische Umweltschutzorganisationen fordern ein einheitliches Umwelt-Rechtsbehelfs-Gesetz, ähnlich dem in Deutschland, um die Rechts- und Beteiligungsrechte im gesamten Umweltrecht zu sichern. (Quelle: Ökobüro)