Ökobüro: Kritik an neuen EU-Leitlinien für staatliche Energiebeihilfen
Energie
„Am 9. April 2014 hat die Europäische Kommission die neuen Leitlinien für staatliche Umwelt- und Energiebeihilfen für den Zeitraum 2014-2020 beschlossen. Ab 1. Juli 2014 wird die Kommission die Leitlinien zur Beurteilung heranziehen, ob staatliche Beihilfen der Mitgliedstaaten in Einklang mit dem Unionsrecht stehen. Wesentliche Neuerung ist insbesondere die Abkehr vom fixen Einspeisetarifsystem“, schreibt das Ökobüro. „Das System der fixen Einspeisetarife, wie sie auch das österreichische Ökostromgesetz vorsieht, ist zukünftig nur noch für Kleinstprojekte erlaubt.“Die Gefahr der Förderung von Atomkraft sei auch nicht gebannt, kritisiert das Ökobüro. Zwar wurden letztlich die geplanten Kostenabschätzungen für die Subventionierung von Atomkraftwerken wieder gestrichen, doch wurde die Anwendung der Leitlinien auf Atomkraft nicht dezidiert ausgeschlossen. Alles in Allem handle es sich um „überschießende Regulierung zugunsten der Industrie“, kritisiert das Ökobüro.
„Gerade industrielle Großabnehmer profitierten bereits in den letzten Jahren sehr stark von den günstigen Preisen, die durch den Aufschwung der Erneuerbaren Energien im Stromhandel erzielt wurden. Auch die extrem billigen CO2-Zertifikate kamen ihnen zu Gute. Die Großabnehmer werden durch die Leitlinie ein drittes Mal begünstigt, indem sie von der Aufbringung von Ökostrombeihilfen befreit werden können. Es scheint, dass die Kommission über den Umweg des Beihilfenrechts eine eigenständige Energiepolitik zu betreiben versucht.“