Ökobüro-Positionspapier zur Aarhus Konvention
Umweltrecht
Nach der Entscheidung der Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus Konvention gegen Österreich präsentiert das Ökobüro jetzt ein Positionspapier und konkrete Lösungsvorschläge zur korrekten Umsetzung der Verpflichtungen Österreichs.Artikel 9 Absatz 3 der Aarhus Konvention sieht vor, dass Umweltorganisationen in Umweltfragen der Gang zu Gerichten möglich sein muss. Dieses als "Access to Justice" bekannte Recht wurde bisher nicht ausreichend umgesetzt und ist nun auch Gegenstand einer Arbeitsgruppe zwischen Bund und Ländern.
Nur in IPPC-, UVP- und Umwelthaftungsverfahren finden sich bisher Regelungen zum Gerichtszugang; in anderen Materien wie z.B. Abfallrecht, Luftreinhaltung, Wasserrecht und Naturschutzrecht findet sich bisher keine entsprechende Regelung. Dieser Mangel wurde bereits vom Aarhus Convention Compliance Committee gerügt und von der Vertragsstaatenkonferenz rechtsverbindlich noch einmal bekräftigt. Österreich ist dazu verpflichtet, schnellstmöglich den Zugang zu Gerichten im Umweltrecht zu ermöglichen.
Das Positionspapier steht auf der Webseite des Ökobüros gratis als Download zur Verfügung.
Ökobüro-Artikel über die Umsetzung der Aarhus Konvention in Österreich
Ökobüro: Positionspapier zur Aarhus Konvention
Entscheidung der Vertragsstaatenkonferenz gegen Österreich
Entscheidung des Aarhus Convention Compliance Committees gegen Österreich