Ökobüro: Stellungnahme zum Umsetzungsbericht der Aarhus Konvention 2013

Umweltrecht

Das Ökobüro hat eine Stellungnahme zum Umsetzungsbericht 2013 der Aarhus Konvention in Österreich verfasst, die als Download auf der Webseite des Ökobüros zur Verfügung steht.

„Österreich ist seit 2005 Vertragspartei des Übereinkommens der Wirtschaftskommission für Europa über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus Konvention). Die Konvention fordert rasche Verfahren zur Beantwortung von Umweltinformationsanfragen, frühzeitige und effektive Öffentlichkeitsbeteiligung in UVP-Verfahren und bei der Erstellung von Plänen, Programmen und Politiken, die Gewährung aufschiebenden Rechtsschutzes in UVP- und IPPC Genehmigungsverfahren, Parteistellung von Bürgerinitiativen im UVP-Feststellungsverfahren sowie ein NGO Klagerecht in allen umweltrelevanten Verfahren.“

Das Aarhus Convention Compliance Committee, das Überprüfungsorgan der Aarhus Konvention, stellte in einer Entscheidung vom März 2012 bereits fest, dass Österreich die Aarhus Konvention verletzt, informiert das Ökobüro, und auch die Europäische Kommission leitete kürzlich bezüglich einiger Punkte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein. Dennoch erfolgt die Umsetzung in Österreich nur schleppend, kritisiert das Ökobüro.

Ökobüro: Stellungnahme zum Umsetzungsbericht der Aarhus Konvention 2013