Österreich erwägt Austritt aus Energiecharta-Vertrag

Die Europäische Union hat in jahrelangen Verhandlungen versucht, den Energiecharta-Vertrag (ECT) mit den Pariser Klimazielen in Einklang zu bringen. Dies ist jedoch nicht gelungen. Daher hat es letzte Woche keine qualifizierte Mehrheit für eine EU-Zustimmung zum überarbeiteten Vertrag gegeben. Umwelt- und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Wirtschaftsminister Martin Kocher haben folglich letzte Woche Freitag bekannt gegeben, dass Österreich derzeit den Ausstieg aus dem ECT prüft.

Italien, Polen, Spanien, die Niederlande, Frankreich, Slowenien, Luxemburg und Deutschland haben den Ausstieg aus dem Vertrag bereits angekündigt oder vollzogen. Diese Länder umfassen zusammen rund 70 Prozent der Bevölkerung der Europäischen Union. „Für die EU kann es aus eigentlich nur eine Konsequenz geben - und die lautet schnellstmöglicher Ausstieg“, erklärt David Walch vom globalisierungskritischen Netzwerk Attac Österreich. In der Zwischenzeit hat sich auch die Zahl der EU-Abgeordneten verschiedener Fraktionen erhöht, die einen Ausstieg aus dem Vertrag fordern.

„Es ist höchste Zeit, dass sich die Regierung jenen EU-Ländern anschließt, die bereits aus dem Vertrag ausgestiegen sind. Jetzt gilt es, möglichst rasch auf einen gemeinsamen Ausstieg der EU aus diesem Klimakiller-Vertrag zu drängen. Denn ein wechselseitiger Ausstieg möglichst vieler Staaten reduziert das Risiko weiterer Konzernklagen gegen die Energiewende“, erklärt Walch.

Der ECT ermöglicht es fossilen Konzernen, Staaten vor internationalen Schiedsgerichten für neue Gesetze zum Klimaschutz auf Schadensersatz zu verklagen, wenn diese ihre Profitaussichten gefährden. Der Vertrag enge damit den demokratischen Handlungsspielraum für mehr Klimaschutz ein und gefährdet die Energiewende, betonen die Kritier:innen.

380 Organisationen: Sonderklagerechte für Konzerne weltweit abschaffen

Neben dem ECT gibt es noch zahlreiche weitere internationale Abkommen, welche Konzernen - aufgrund von Gesetzen im Allgemeininteresse (wie beispielsweise Klimaschutz) - das Klagsrecht gegenüber Staaten privaten Schiedsgerichten ermöglichen. Die Europäische Union plant, diese (als Investor-Staat Streitbeilegungsmechanismen bzw. ISDS) bekannte Paralleljustiz in den kommenden Monaten in neuen Abkommen mit den lateinamerikansichen Staaten Mexiko und Chile abzuschließen.

Mehr als 380 Organisationen aus mehr als 60 Ländern weltweit forderten anlässlich des Klimagipfels in Ägypten die Regierungen auf, diese Paralleljustiz weltweit abzuschaffen. Bestehende Verträge mit ISDS sollten gekündigt und keine neuen Verträge mehr ausgehandelt werden, so die Forderung.

 

Euractiv: Österreich erwägt Austritt aus Energiecharta-Vertrag

DNR: Hoffnungsschimmer: Deutschland verlässt den Energiecharta-Vertrag