Österreich: EU-Kommission genehmigt zukunftsorientierte Schwerpunkte im Programm für ländliche Entwicklung

Die EU-Kommission hat am 10. Mai 2016 die neuen Schwerpunkte im österreichischen „Programm Ländliche Entwicklung“ sechs Wochen nach der Einreichung genehmigt. Damit ist es fix, dass die neuen Förderangebote zum Teil noch heuer in Anspruch genommen werden können, informiert das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) in einer Pressemitteilung.

Mit der Programmänderung werden laut Angaben des BMLFUW „im Investitionsbereich, im Agrarumweltprogramm ÖPUL und beim Tierwohl zukunftsorientierte Schwerpunkte“ gesetzt. Unter anderem wird die Mindestinvestitionssumme für Schutzmaßnahmen im Obst- und Weinbau auf 5.000 Euro herabgesetzt. Die Investitionsförderung wird um rund 24 Millionen Euro aufgestockt, vor allem für Investitionen im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Diese Änderungen gelten für ab dem 1. April 2016 gestellte Anträge.

Für Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung stehen zusätzlich 20 Millionen Euro zur Verfügung. Beim Agrarumweltprogramm ÖPUL wird die Einstiegsmöglichkeit um ein Jahr verlängert. Damit können Betriebe mit dem Herbstantrag 2016 ab 1. Jänner 2017 in alle Maßnahmen, etwa biologische Wirtschaftsweise oder Naturschutz, neu einsteigen.

Die Naturschutzmaßnahme wird auf besonders wertvolle Pflegeflächen ausgedehnt. Blühflächen auf Äckern können künftig auch bei Bio-Betrieben gefördert werden.

Ab Jänner 2017 bietet die neue Tierwohlmaßnahme Anreize für tierfreundliche Haltungsformen (mehr Platz und mit Stroh eingestreute Liegeflächen) in der Schweinehaltung und bei der Mast männlicher Rinder. Für diese Maßnahme stehen künftig jährlich 5 Millionen Euro zur Verfügung.


BMLFUW Pressemitteilung