Österreich klagt gegen Aufnahme von Atom und Erdgas in die Taxonomie-Verordnung
Der ergänzende delegierte Rechtsakt der Taxonomie Verordnung der Europäischen Union sieht vor, dass auch Wirtschaftstätigkeiten im Zusammenhang mit Kernenergie und fossilem Gas als „ökologisch nachhaltig“ gelten sollen. Das stehe im Widerspruch zu einer wissenschaftsbasierten und glaubwürdigen Taxonomie-Verordnung, erklärt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) auf seiner Website. Deshalb hat die österreichische Bundesregierung Mitte Oktober beim Gericht der Europäischen Union eine Klage gegen den ergänzenden delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission eingebracht.
Um die Klima- und Energieziele der EU zu erreichen, müssen Investitionen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten gelenkt werden. Eine klare Definition des Begriffs „nachhaltig“ ist erforderlich, wofür die EU Taxonomie-Verordnung geschaffen wurde. Sie ist das europaweit einheitliche Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten.
Die Taxonomie ist zentral für die Mobilisierung von privatem Kapital für Klimaschutz und Klimawandelanpassung, weil sie Orientierung für Investor:innen und Anleger:innen wie auch für Unternehmen bietet. Deshalb unterstützt Österreich ausdrücklich die EU Sustainable Finance Strategy und die EU Taxonomie-Verordnung. „Wissenschaftsbasierte und glaubwürdige Kriterien sind daher wesentlich, um das Vertrauen der Investor:innen und Anleger:innen nicht zu verlieren. Österreich lehnt daher die Verwässerung der Taxonomie ab“, betont das BMK. „Für Österreich ist es ganz besonders wichtig, dass die Kriterien der EU-Taxonomie wissenschaftsbasiert, ambitioniert und glaubwürdig sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass Verbraucher:innen wissen, wo sie ihr Geld anlegen“, so das BMK.
Im Rahmen der Entwicklung der EU-Taxonomie-Verordnung hatte die Europäische Kommission am 31. Dezember 2021 den Entwurf eines ergänzenden delegierten Rechtsaktes zur Änderung der Delegierten Verordnungen (EU) 2021/2139 (→ EUR-Lex) und der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 (→ EUR-Lex) übermittelt. Der delegierte Rechtsakt wurde ohne Wirkungsfolgenabschätzung und öffentlicher Konsultation von der EU-Kommission am 9. März 2022 angenommen und am 15. Juli 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit erlangt mit Beginn des kommenden Jahres Gültigkeit.
Umweltministerium: Kernenergie und fossiles Gas nicht nachhaltig
Kernenergie erfülle nach Auffassung des BMK nicht die Vorgaben der Taxonomie-Verordnung. Ein zentrales Kriterium dafür sei, dass grüne Technologien - gemäß dem sogenannten „do no significant harm“-Prinzip - keine signifikanten Umweltschäden anrichten dürfen. Die Reaktorkatastrophen in Tschernobyl oder Fukushima mit ihren enormen Schäden an Umwelt und Mensch würden diesem Kriterium allerdings widersprechen.
Überdies würden kostengünstige und schnell ausbaubare Erneuerbare Energien zu Erdgas, einem grundsätzlich klimaschädlichen, fossilen Energieträger, bereits zur Verfügung stehen. „Eine Zertifizierung von Gas als nachhaltig sorgt für schädliche Parallelstrukturen bei Investitionen und zögert die notwendige Energiewende in Europa sinnlos hinaus. Zusätzlich bewirkt Gas in der Taxonomie Verordnung Lock-in-Effekte in fossile Infrastrukturen, die mit der Verordnung eigentlich verhindert werden sollten. Die Folge: hohe Kosten, Wettbewerbsnachteile und weitere Anfachung der Klimakrise“, so das BMK.