Österreich säumig bei Umsetzung von EU-Umweltvorgaben
20. Juli 18
Die EU-Kommission hat am 12. Juli den Jahresbericht 2017 über Stand und Entwicklung von Vertragsverletzungsverfahren vorgestellt. Gegen Österreich waren Ende 2017 62 Vertragsverletzungsverfahren offen.
Laut EU-Kommission gingen die anhängigen Vertragsverletzungsverfahren um 5,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurück. Zum Jahresende 2017 führte die Kommission 1559 Verfahren gegen die Mitgliedstaaten. 2016 waren es 1657 Verfahren. Die meisten anhängigen Verfahren gab es gegen Spanien (93), Portugal (85) und Belgien (81). Die wenigsten gegen Italien, Dänemark und Ungarn.
Im Umweltbereich summierten sich die anhängigen Verfahren auf 307, aufgeteilt auf 77 bei Wasserschutz, 61 bei Luftverschmutzung, 60 bei Abfall, 49 bei Naturschutz, 40 bei Folgenabschätzung. 173 neue Verfahren kamen 2017 hinzu.
Am Ende des Vorjahres liefen 62 Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, weil EU-Vorgaben entweder zu spät oder unvollständig umgesetzt wurden. Insgesamt zeigt sich dabei ein steigender Trend, nur 2016 waren mehr Verfahren gegen Österreich offen. Besonders häufig werden Verfahren zu Themen im Umweltbereich gegen Österreich eingeleitet. Von den 28 im Vorjahr eröffneten Verfahren fallen acht in diesem Bereich. Dieser Trend könnte sich fortsetzen, wie ein Blick auf aktuelle Initiativen der österreichischen Bundesregierung vermuten lässt.
Der Standard: Österreich häufig säumig bei Umsetzung von EU-Vorgaben
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