Österreich Schlusslicht bei Umsetzung von EU-Recht

Binnenmarktanzeiger der EU veröffentlicht: Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des EU-Rechts besser denn je, bei der praktischen Anwendung besteht noch Handlungsbedarf – Österreich gehört zu den wenigen „schwarzen Schafen“.

Wie aus dem neuesten Binnenmarktanzeiger hervorgeht schneiden die Mitgliedstaaten bei der fristgerechten Umsetzung des vereinbarten EU-Rechts in nationales Recht besser ab denn je, die praktische Umsetzung muss jedoch noch verbessert werden. Im Schnitt sind 0,7 % der Binnenmarktrichtlinien, deren Umsetzungsfrist bereits abgelaufen ist, noch nicht in nationales Recht überführt. Im Juli 2009 waren es noch 1%. Insgesamt 20 Mitgliedstaaten haben das von den Staats- und Regierungschefs vereinbarte 1%-Ziel erreicht oder übertroffen. Sieben Mitgliedstaaten – darunter Österreich – haben den Zielwert nicht erreicht. Auch bei der Umsetzung von EuGH-Urteilen lassen sich die Mitgliedstaaten Zeit, im Schnitt fast 18 Monate. Die größten Verzögerungen sind in Österreich und Spanien zu verzeichnen dort dauert es im Schnitt 25 Monate, bis einem Urteil Folge geleistet wird.

Der Binnenmarktanzeiger überprüft in regelmäßigen Abständen die Umsetzung des EU-Rechts in nationales Recht und dessen praktische Anwendung. Die Europaabgeordneten (MEPs) fordern schon länger eine stärkere Kontrolle der Umsetzung des EU-Rechts – siehe Link.

Binnenmarktanzeiger
Presseaussendung mit den wichtigsten Ergebnissen
Bericht der Kommission zur Anwendung des Gemeinschaftsrechts
Informationen zur Umsetzung im Umweltbereich auf Seite 138
MEPs für mehr Kontrolle bei Umsetzung von EU-Umweltrecht