Österreich schon wieder säumig bei der Umsetzung von EU-Richtlinie

Die EU-Kommission hat Österreich aufgefordert, die EU-Richtlinie über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland endlich in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie hätte eigentlich bis zum 30. Juni 2011 umgesetzt werden sollen, aber Österreich hat diese Frist verschlafen.

Die EU-Kommission ist die „Hüterin der EU-Verträge“ und überwacht die Umsetzung der EU-Richtlinien in nationale Gesetze. Letzte Woche, am 22. März, wurde Österreich aufgefordert, „gemäß ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nationale Rechtsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland zu erlassen“. Die Aufforderung der Kommission erging in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Sollte Österreich in den kommenden zwei Monaten keine Maßnahmen mitteilen, die zur Einhaltung der Richtlinie ergriffen wurden, kann die Kommission den EU-Gerichtshof anrufen.

Österreich ist nicht das einzige Land, das sich bei der Umsetzung von EU-Gesetzen säumig gezeigt hat. Die Kommission veröffentlicht jeden Monat Daten über Vertragsverletzungen, im März wurden gegen 18 Mitgliedstaaten insgesamt 43 rechtliche Maßnahmen ergriffen.

EU-Kommission Pressemitteilung
EU-Liste mit den aktuellen Vertragsverletzungen