Österreich überschreitet EU-Milchquoten für 2013/14
Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz
Acht Mitgliedstaaten – Deutschland, die Niederlande, Polen, Dänemark, Österreich, Irland, Zypern und Luxemburg – haben 2013/14 ihre EU-Milchquoten für Lieferungen überschritten und müssen deshalb eine Überschussabgabe von insgesamt etwa 409 Millionen Euro entrichten.Trotz der Quotenüberschreitung in diesen Mitgliedstaaten blieb die gesamte EU-Liefermenge um 4,6 Prozent unter der Gesamtquotenmenge (im Vergleich zu sechs Prozent im Jahr 2012/13). Die Niederlande gingen auch bei den Direktverkäufen um 3.300 Tonnen (4,2%) über ihre Quote hinaus, so dass eine zusätzliche Abgabe von 918.000 Euro fällig wird.
Nach den nationalen Meldungen für das Jahr bis zum 31. März 2014 überschritten die acht Mitgliedstaaten ihre nationalen Quoten für Lieferungen um insgesamt 1.469.000 Tonnen. Die Milchquotenregelung wird am 1. April 2015 abgeschafft.
Die Milchquotenregelung wurde in den 1980er Jahren eingeführt, um die Probleme der Überschusserzeugung zu bewältigen. Jeder Mitgliedstaat verfügt über zwei Quoten, eine für die Lieferungen an Molkereien (97,6 % der EU-Gesamtmenge) und eine für die Direktverkäufe ab Hof (2,4 %). Diese Mengen werden auf die Erzeuger in den einzelnen Mitgliedstaaten aufgeteilt. Bei Überschreitung der einzelstaatlichen Quote wird eine Überschussabgabe erhoben.
Österreich hat seine Quote bei den Lieferungen um 92,051 Tonnen überschritten (+3,2%) und muss deshalb rund 25,6 Millionen Euro Strafe zahlen. Die Quote für Direktverkäufe wurde in Österreich allerdings nicht ausgenutzt, es wurden rund 23 Tonnen weniger verkauft als erlaubt gewesen wäre.