Österreich verpasst Frist bei SLAPP-Klagen

In den vergangenen Jahren haben sich auch in Österreich SLAPP-Klagen gehäuft. Sie dienen der Einschüchterung von zivilgesellschaftlichem Engagement, sie sollen unliebsame Schlagzeilen und freie Meinungsäußerung zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse unterbinden – auch unter Missbrauch ansonsten legitimer rechtlicher Instrumente. Oftmals sind die Geklagten einzelne „Davids“, die von „Goliaths“ gerichtlich verfolgt werden. Die Geklagten bleiben allzu oft auf enormen Prozesskosten sitzen. Seit Monaten, eigentlich Jahren fordern NGOs, Medienvertreter, Fachleute und Betroffene die Umsetzung der EU-Richtlinie gegen SLAPPs. Die Frist zur Umsetzung ist abgelaufen, doch ein entsprechender Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium liegt noch nicht auf dem Tisch. Laut Ministerium befindet er sich derzeit in der „politischen Koordination“. Der Entwurf ist schon seit vorigem Herbst fertig, doch dürfte es noch offene Punkte innerhalb der Koalition geben. Laut Ö1 stellt sich die ÖVP quer, über den Gesetzestext der EU-Richtlinie hinauszugehen.

Grenzüberschreitend oder innerstaatlich

Dank der EU-Richtlinie ist es Personen möglich, bei Gericht zu beantragen, eine offensichtlich unbegründete Klage rasch abzuweisen und ohne Kosten aus dem Verfahren herauszugehen. Auch müssen die EU-Mitgliedsstaaten Anlaufstellen für Betroffene einrichten. Fachleute und Betroffene warnten davor, nur Minimalerfordernisse zu erfüllen. Die Schwierigkeit aber liegt darin, dass sich die EU-Richtlinie allein auf grenzüberschreitende Fälle bezieht. Für nationale Maßnahmen liegt die Kompetenz im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat. Sowohl EU-Kommission als auch Europarat empfehlen hier, unbedingt nationale Fälle in die Gesetzgebung einzubeziehen. Ohne die Einbeziehung nationaler Fälle müssten Beklagte erst mühsam und kostspielig beweisen, dass ein Fall „grenzüberschreitende Wirkung“ hat. So würde die Waffenungleichheit zwischen Einzelpersonen oder NGOs und großen Konzernen nur noch stärker einzementiert, so die Warnung. Das Justizministerium sieht das laut eigenen Angaben ohnehin ähnlich. Dafür tagte schon Ende 2024 eine Arbeitsgruppe mit Richterinnen und Richtern, Greenpeace, der Gleichbehandlungsanwaltschaft, dem Presseclub Concordia und Medienrechtsanwälten. Die Gruppe erarbeitete für das Ministerium Empfehlungen, die offenbar auch großteils in den Gesetzesentwurf Eingang fanden. Er habe den Eindruck, im Ministerium nehme man das Problem ernst, so Walter Strobl gegenüber ORF.at. Strobl leitet den Rechtsdienst des Presseclubs Concordia und war Mitglied der Arbeitsgruppe für das Ministerium. Man sei sich grundsätzlich bei den meisten Punkten einig gewesen, vor allem in der Frage, dass auch nationale Fälle umfasst sein sollen, ansonsten sei das Gesetz zahnlos, schließlich säßen in den meisten SLAPP-Fällen Kläger und Beklagte innerhalb derselben Landesgrenzen. Laut einem Bericht der Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE), eines Zusammenschlusses von rund 120 europäischen NGOs, wurden zwischen 2010 und 2024 1.303 SLAPP-Fälle in Europa gerichtlich dokumentiert, in Österreich waren es 23. Über 90 Prozent der europaweit dokumentierten Fälle waren innerstaatlich.

Ruf nach spürbaren Strafen

Auch in Strobls Augen häuften sich zuletzt die „aggressiven Klagsschreiben mit hohem Einschüchterungspotenzial“ nach SLAPP-Manier: „Das Problem fängt ja nicht vor Gericht an.“ Daher brauche es einen vollumfänglichen Kostenersatz für Opfer von SLAPP-Klagen. „Da bleiben oft massive Kosten über, auch in Fällen, in denen der Prozess am Ende gewonnen wird“, so Strobl. Eine weitere Forderung der Arbeitsgruppe war der Ruf nach spürbaren Strafen mit abschreckender Wirkung. So sollen etwa Konzerne SLAPP-Klagen nicht mehr als kalkuliertes Risiko betrachten können. Und die Höhe der Strafen müsse sich ähnlich wie beim Wettbewerbsrecht an der finanziellen Potenz des Klägers orientieren. Strobl betonte weiters, es brauche die Möglichkeit zur jederzeitigen Beendigung des Verfahrens, sollte dessen SLAPP-Beschaffenheit festgestellt werden. Es gebe noch zahlreiche weitere Punkte, auf die zu achten sei, etwa Verfahrenshilfe. „Das alles würde SLAPP-Klagen schon weit weniger attraktiv machen“, so Strobl.

Was eine SLAPP-Klage ausmacht

Ob es sich tatsächlich um eine SLAPP-Klage handelt, müsse freilich immer im Einzelfall geklärt werden. Dafür gebe es bereits seit Langem durch internationale Judikatur gewisse Indikatoren, die auch in der EU-Richtlinie festgelegt sind. In Europa wurden von der Anti-SLAPP-Koalition CASE auch Mustergesetze ausgearbeitet. Um von einer SLAPP-Klage auszugehen, muss es etwa Hinweise auf Verfahrens- oder Rechtsmissbrauch geben. Dazu gehört auch Unverhältnismäßigkeit, Maßlosigkeit oder Unangemessenheit der Klage. Ein wesentliches Merkmal kann das starke Machtungleichgewicht zwischen Kläger und Beklagtem sein. Auch mangelnde Beantwortung von Bitten um Stellungnahme und jede Form von Einschüchterung, Belästigung oder Drohung gegenüber dem Beklagten gehören dazu. Es komme etwa vor, dass unverhältnismäßig hohe Summen gefordert werden, so Strobl, oder dass Journalisten persönlich geklagt werden und nicht ihr Unternehmen. 

Ministerium will „möglichst rasche“ Lösung

Nun würden „eine möglichst rasche Einleitung der Begutachtung sowie eine parlamentarische Beschlussfassung angestrebt“. Bis es wegen der noch nicht erfolgten Umsetzung der EU-Richtlinie Folgen geben könnte, wäre es noch ein weiter Weg. Vorerst muss Österreich kaum mit Konsequenzen rechnen. 

Österreich verpasst Frist bei SLAPP-Klagen