Österreichische PolitikerInnen verschlafen wieder Deadlines für die Umsetzung von EU-Richtlinien
Die EU-Kommission hat letzte Woche, am 26. April, 19 Mitgliedstaaten aufgefordert, endlich nationale Gesetze zur Umsetzung von mehreren EU-Richtlinien zu erlassen bzw. bestehende Rechtsvorschriften einzuhalten. Insgesamt gab es in vierzig Fällen Beanstandungen.Österreich wurde gleich in drei Fällen abgemahnt. Die Stromrichtlinie des dritten Energiepakets wurde immer noch nicht umgesetzt, Deadline dafür war der 3. März 2011. Für Österreich ist das die zweite Mahnung in diesem Fall.
Die EU-Kommission kritisiert weiters, dass Österreich die seit März 2009 gültige Richtlinie über die „Mindestvorschriften für den Sozialschutz von Fahrpersonal im Straßentransport“ noch immer nicht umgesetzt hat.
Die Europäische Kommission fordert Österreich außerdem auf, „seine nationalen Rechtsvorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen. Die Kommission bemängelt, dass die potenziellen Umweltauswirkungen eines Projekts im Zusammenhang mit einer österreichischen Skipiste nicht, wie im EU-Recht verlangt, geprüft wurde“.
EU law: Commission acts to ensure that European legislation is fully and properly implemented (en)
Umweltpolitik: Kommission fordert Österreich zur Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen auf
Energiebinnenmarkt: In 5 Mitgliedstaaten stimmen die Rechtsvorschriften immer noch nicht vollständig mit dem EU-Recht überein
Straßenverkehr: Kommission fordert sieben Mitgliedstaaten auf, die Arbeitszeitrichtlinie auf selbständige Fahrer anzuwenden