Österreichische Umweltorganisationen für BürgerInnen-Beteiligung bei Atom-Entscheidungen - Luxemburg unterstützt Klage der Republik Österreich
Die Umweltorgaisationen GLOBAL 2000 und ÖKOBÜRO haben gemeinsam eineBeschwerde beim Compliance-Komitee der Aarhus Konvention der
Vereinten Nationen (UNO) eingebracht.
"Die Europäische Kommission hat bei ihrer Genehmigung vom 8.10.2014 von Staatsbeihilfen für den AKW-Neubau Hinkley Point C in Großbritannien die Beihilferegeln für Energie- und Umwelt und in letzter Konsequenz den Binnenmarkt der EU in die Luft gesprengt. Gleichzeitig sind Staatsbeihilfen-Entscheidungen nach Meinung des Europäischen Gerichtshofs von BürgerInnen-Beschwerden in Bezug auf den Schutz der Umwelt ausgenommen", so Reinhard Uhrig, Atom-Sprecher der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000. "Wir verlangen Mitspracherechte für die zehntausenden EuropäerInnen, die bereits im Rahmen der öffentlichen Konsultation über unsere Website ihre Stimme gegen Atomkraft erhoben haben."
Die am 22. Jänner 2015 veröffentlichte Entscheidung der "alten" Kommission Barroso trage mehrere gravierende juristische Mängel- unter anderem die 'Vermischung' vom Euratom und Lissaboner Vertrag, Marktverzerrung oder fehlende Ausschreibung- in sich.
Die Republik Österreich selbst wird Nichtigkeitsklage gegen die immer noch nicht im offiziellen Amtsblatt der EU veröffentlichte Entscheidung einlegen.
Luxemburg hat laut luxemburgischen Medien diese Woche bestätigt, dass es eine Klage Österreichs gegen die Europäische Kommission unterstützen werde.
Pressemitteilung Global2000
Magazin PEI (englisch)
EU-Umweltbüro
Pressemitteilung BMLFUW