Österreichischer Handel ignoriert EU-Verordnung über die Kennzeichnung von Textilien tierischen Ursprungs
Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)
Die seit 2011 bestehende EU-Verordnung schreibt die deutliche Kennzeichnung tierischer Bestandteile in Kleidungsstücken vor. Doch eine aktuelle Recherche des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) zeigt, dass Echtpelz in Österreich nach wie vor unzureichend deklariert wird.AktivistInnen des Vereins Gegen Tierfabriken haben Stichproben in zehn Wiener Bekleidungsgeschäften genommen: Von 16 gefundenen Kleidungsstücken mit Echtpelzbesatz war kein einziges gesetzeskonform gekennzeichnet. Der VGT hat Anzeige gegen zehn pelzführende Wiener Bekleidungsgeschäfte erstattet.
Die bereits im November 2011 in Kraft getretene EU-Verordnung 1007/2011 fordert, dass sämtliche Produkte die zu mehr als 80% aus Textilfasern bestehen und nichttextile Teile tierlichen Ursprungs, wie z.B. Wolle, Leder oder Echtpelz, enthalten, für die KonsumentInnen mit dem Hinweis "enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs" zu kennzeichnen.
Dem Handel wurde eine Frist bis November 2014 eingeräumt, um die alten – nicht korrekt gekennzeichneten – Lagerbestände zu verkaufen. "Aber jetzt ist es nicht mehr legal, die Konsumentinnen und Konsumenten im Unklaren über Bestandteile und Herkunft tierlicher Bestandteile zu lassen. Immerhin war die EU-Verordnung das Ergebnis von Transparenzbestimmungen zum Schutz von KonsumentInnen, die sich sehr für die Herstellungsbedingungen und Bestandteile von ihnen erworbenen Produkten interessieren", kritisiert Elmar Völkl vom Verein gegen Tierfabriken.
VGT kritisiert mangelhafte Kennzeichnung tierlicher Textilien