ÖWAV-Seminar: Die Enteignung bei Infrastrukturprojekten

Inhalt und Schwerpunkt der Veranstaltung:

Infrastrukturprojekte – von der Gemeindestraße bis zur 380 kV-Leitung und von der Pipeline bis zur Autobahnanschlussstelle – werden von den Betroffenen immer öfter kritisch hinterfragt und sind Gegenstand intensiver öffentlicher Kontroversen. Für Wasserbauvorhaben – seien es Kraftwerke, seien es Schutzbauten – gilt dasselbe. Der Anteil der GrundeigentümerInnen, die nicht dazu bereit sind, hierfür die benötigten Flächen zur Verfügung zu stellen, nimmt in diesem Umfeld stetig zu. Gleichzeitig fühlen sich die ProjektbetreiberInnen zum Handeln gezwungen: Der Erneuerungsbedarf jahrzehntealter Infrastrukturen ist evident, neue Anforderungen kommen nicht zuletzt im Zeichen der Energiewende hinzu.

Enteignungsverfahren sind daher längst nicht mehr bloß die in juristischen Lehrbüchern vorkom-mende „ultima ratio“. Im Zuge des Seminars sollen u. a. folgende Fragen geklärt werden: Wann kann und wann muss die Enteignung beantragt werden? Welche Abwehrmöglichkeiten haben die GrundeigentümerInnen? Welcher Zeitaufwand und welche Kosten sind auf beiden Seiten zu veran-schlagen? Für welche Nachteile ist eine Entschädigung zu leisten, für welche nicht? Wie erlangt man Rechtssicherheit?

Zielgruppe:

MitarbeiterInnen von Energie- und Infrastrukturunternehmen, VertreterInnen von Gebietskörperschaften und Behörden, VerwaltungsrichterInnen, Sachverständige in Gerichts- und Verwaltungsverfahren, UnternehmerInnen, Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen, ZiviltechnikerInnen und technische Büros, GrundeigentümerInnen, NGOs, Bürgerinitiativen

Kosten: EUR 420,- für Nichtmitglieder

Bundesamtsgebäude, Festssaal, Radetzkystraße 2
1030 Wien
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