ÖWAV-Seminar: Naturschutzrecht in der Praxis

In den letzten Jahren haben naturschutzrechtliche Fragestellungen in Anlagengenehmigungsverfahren genauso wie das Artenschutzrecht und der Natura-2000-Gebietsschutz immer mehr an Bedeutung gewonnen, egal ob es sich z. B. um Wasserkraftanlagen oder Deponien handelt. Hinzugekommen sind weiters Aspekte wie der Klimaschutz, Leitfäden über Art und Berechnung von Eingriffen und Ausgleichsmaßnahmen sowie einige wegweisende Urteile der Verwaltungsgerichte. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind nun bei der Planung sowie Realisierung von Projekten zu beachten? Für welche Projekte und Vorhaben ist eine naturschutzrechtliche Bewilligung überhaupt notwendig? Stehen europarechtlich streng geschützte Tierarten oder Schutz-gebiete einer Genehmigung entgegen? Wie funktionieren die in vielen Naturschutzgesetzen vorgesehenen Abwägungen zwischen Naturschutz-interessen und anderen öffentlichen Interessen sowie die Alternativen-prüfungen? Und welche Rolle können, dürfen und sollen Umweltanwaltschaften im Genehmigungsverfahren spielen?


Das ÖWAV-Seminar „Naturschutzrecht in der Praxis“ bietet einen grundlegenden Überblick über den einschlägigen naturschutzrechtlichen Rahmen und eine Anleitung, wie naturschutzrechtliche Verfahren erfolgreich durchgeführt werden können. Der Bogen spannt sich dabei über die richtige fachliche wie rechtliche Vorbereitung und das Verfahren selbst bis hin zu Beispielen für erfolgreiche Umsetzungen nach Erteilung der Bewilligung. Schwerpunkte liegen bei Planung und Bewertung von Maßnahmen und deren Umsetzung und der Interessenabwägung zwischen Naturschutzinteressen und anderen öffentlichen Interessen.

Kosten: EUR 400,- Nichtmitglieder, EUR 230,- Mitglieder, E

Energie Steiermark AG, Großer Sitzungssaal, Leonhardgürtel 10
8010 Graz
Steiermark
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