ÖWAV-Seminar: Renaturierung aus rechtlicher Sicht
Die am 18. August 2024 in Kraft getretene EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur verpflichtet die EU-Staaten, Maßnahmen zur Wiederherstellung bzw. Etablierung von unterschiedlichsten Ökosystemen und Lebensräumen zu treffen. Betroffen sind diverse Land-, Küsten- und Süßwasserökosysteme, städtische Ökosysteme, Flüsse und damit verbundene Auen, Bestäuberpopulationen, landwirtschaftliche Ökosysteme, Waldökosysteme usw. Dazu sind von den Mitgliedstaaten nationale Wiederherstellungspläne auszuarbeiten. Im Dezember 2026 sollen die nationalen Wiederherstellungspläne im Konzept vorliegen, im September 2027 müssen sie fertig sein.
Schwerpunkt dieser ÖWAV-Veranstaltung ist die Beleuchtung rechtlicher Knackpunkte und des Handlungsbedarfs der Mitgliedstaaten. Was ist der aktuelle Stand der Arbeiten für den Entwurf eines nationalen Wiederherstellungsplans und wie läuft die Koordinierung zwischen den unterschiedlichen davon betroffenen Gebietskörperschaften und Stakeholdern? Welche Auswirkungen kann die Renaturierungs-Verordnung auf Projektgenehmigungsverfahren haben?
Dazu werden Vertreter:innen von Behörden, Verbänden, Gemeinden, Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft und Wissenschaft sowie NGOs über Herausforderungen und Möglichkeiten diskutieren.
Anmeldung bis 10.3.2025
Kosten: EUR 310,- für Nichtmitgieder
5020 Salzburg
Salzburg