ÖWAV-Seminar: Wasserrecht für die Praxis

Das jährlich stattfindende Praxisseminar behandelt die neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und praktischer Anwendung des österreichischen und auch des EU-Wasserrechts. Die wichtigsten legistischen Neuerungen und geplanten Gesetzgebungsvorhaben sowie die
aktuelle wasserrechtliche Judikatur werden ausführlich dargestellt und praxisrelevant erläutert.
Die Schwerpunkte der Detailvorträge sind diesmal Fragen des Bewilligungsumfanges, der Bewilligungsdauer und der Bestandskraft von Bewilligungen, die auch im Lichte der Neuregelungen durch das Aarhus-Beteiligungsgesetz und die Novelle zum Bundes-Umwelthaftungsgesetz behandelt werden. Außerdem werden unter anderem die wasserrechtliche Kollaudierung und die Erfahrungen mit dem „Verschlechterungsverbot“ seit dem Weser-Urteil behandelt. Folgende Themen stehen auf dem Programm:

  • Darstellung der wichtigsten legistischen Neuerungen und Ausblick auf künftige Gesetzesvorhaben
  • Aktuelle wasserrechtliche Judikatur der Höchstgerichte und der Verwaltungsgerichte
  • Aarhus-Beteiligungsgesetz und Bundes-Umwelthaftungsgesetz
  • Die kleine Dienstbarkeit nach § 111 Abs 4 WRG
  • Konsensdauer und Fristen im WRG
  • Erfahrungen mit dem Verschlechterungsverbot und der QZV
  • Die wasserrechtliche Kollaudierung.

Kosten: EUR 400,-

Bundesamtsgebäude - Festsaal, Radetzkystraße 2, Festsaal
1030 Wien
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