Off-Road Verordnung soll Feinstaubbelastung senken

Verkehr & Luft & Industrie

Mit der sogenannten Off-Road-Verordnung wurde die letzte einer Reihe von Verordnungen zum Immissionsschutzgesetz-Luft in Kraft gesetzt, berichtet das Lebensministerium in einer Pressemitteilung. Die Verordnung regelt die Verwendung und den Betrieb von mobilen technischen Einrichtungen, Maschinen und Geräten in Gebieten mit hoher Feinstaubbelastung.

Die Verwendung von alten Maschinen und Geräten mit hohen Partikelemissionen in den sogenannten Feinstaub-Sanierungsgebieten wird nach dieser Verordnung schrittweise beschränkt. Das Lebensministerium rechnet ab dem Jahr 2015 mit einer Verringerung der Partikelemissionen aus dem Bereich der mobilen Maschinen und Geräte um etwa 20 Prozent.

„Der Zeitplan wurde so gewählt, dass zu den jeweiligen Terminen bereits die neueste Generation von Motoren mit besonders geringen Partikelemissionen zur Verfügung steht. Darüber hinaus wurde den Betreibern der Maschinen die Möglichkeit eingeräumt, die Motoren mit Partikelfiltersystemen nachzurüsten. So können auch sehr alte Dieselmotoren ein deutlich besseres Emissionsverhalten erreichen und damit in Sanierungsgebieten weiter verwendet werden.“

Lebensministerium Pressemitteilung