Parlament will EU-Gelder in Nachhaltigkeitsprojekte fließen lassen

20. Nov 20

Nach dem Willen der Mehrheit der Abgeordneten soll mit dem Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa unter anderem der Umstieg auf nachhaltiges Wirtschaften ermöglicht werden. In einer unverbindlichen Entschließung zum Thema „Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa – Finanzierung des Grünen Deals“ stimmten 471 Mandatar*innen dafür, während 134 Gegenstimmen und 83 Enthaltungen gezählt wurden. Vergangenen Freitag stimmte das Europäische Parlament über einen Bericht mit entsprechenden Vorschlägen ab.

Durch den Umstieg auf eine umweltfreundliche Wirtschaft will das Parlament das bestehende Gefälle zwischen den Mitgliedstaaten verringern, das sich weiter vertiefen könnte. Der Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit soll auch die Wettbewerbsfähigkeit fördern und dauerhaft hochwertige Arbeitsplätze schaffen.

 

Leitprinzipien für Investitionen

Bei öffentlichen Investitionen ist nach Ansicht des Parlaments der sogenannte Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen zu achten. Das gilt für Umweltschutzziele ebenso wie für Ziele im Sozialbereich, wie z.B. die Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern. Öffentliche Gelder sollte es für nationale und regionale Programme nur dann geben, wenn sie mit großer Wahrscheinlichkeit zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen. Für das Parlament ist deswegen klar, dass einheitliche Maßstäbe zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Maßnahmen und eine Methode zur Messung ihrer Auswirkungen erforderlich sind. Die in der Taxonomieverordnung festgelegten Kriterien müssten ebenfalls berücksichtigt werden, wenn bewertet wird, ob Investitionen die Kriterien für den Übergang zur umweltfreundlichen Wirtschaft erfüllen. Zudem sollen die nationalen Wiederaufbaupläne und die nationalen Energie- und Klimapläne (NEKP) gut aufeinander abgestimmt sein.

Das EU-Parlament begrüßt, dass im Europäischen Aufbauplan und in den darauf fußenden nationalen Aufbau- und Resilienzplänen der Zielvorgabe des Europäischen Klimagesetzes Rechnung getragen wird, wonach die Europäische Union bis 2050 klimaneutral werden soll. Berücksichtigt werden darin auch die Zwischenziele für 2030 und das Ziel des Übergangs zur klimaneutralen Kreislaufwirtschaft.

Das Europäische Parlament fordert, dass öffentliche und private Investitionen in Wirtschaftstätigkeiten, welche die Umwelt schädigen oder verschmutzen, schrittweise abgeschafft werden, wenn es wirtschaftlich vertretbare Alternativen gibt. Gewahrt werden solle jedoch das Recht der Mitgliedstaaten, ihren Energiemix selbst festzulegen. Außerdem müsse beim Übergang zur Klimaneutralität dafür gesorgt werden, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen in der EU herrschen. Sie müssten - insbesondere angesichts von unlauterem Wettbewerb aus Drittländern - wettbewerbsfähig bleiben.

 

Finanzierung des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa

Angesichts der schlechten Konjunkturaussichten nach der Corona-Krise hat das EU-Parlament infrage gestellt, ob bis 2030 das Aufbringen von Mitteln in der Höhe von 1 Billion Euro durch den Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa gelingen wird. Diskutiert wurde, wie der neue Langzeithaushalt der EU zur Verwirklichung der Ziele des Investitionsplans beitragen kann. Viele Abgeordnete zeigten Bedenken, dass es am Ende des nächsten MFR-Zeitraums zu einer Investitionslücke im Umweltbereich kommen könnte.

Zur Schließung einer möglichen Investitionslücke im Umweltbereich verlangten die Abgeordneten die Ausarbeitung von Strategien – durch private und öffentliche Investitionen. Gleichzeitig forderten sie von der EU-Kommission eine Garantie, durch den MFR keine umweltschädigenden Aktivitäten zu unterstützen.

Öffentliche und private Investitionen müssten, so die Forderung des EU-Parlaments, einander ergänzen, und privatwirtschaftliche Aktivitäten dürften nicht verdrängt werden. Es begrüßt die Entscheidung der Europäischen Investitionsbank (EIB), ab 2025 die Hälfte ihrer Finanzierungen dem Klimaschutz und der ökologischen Nachhaltigkeit zu widmen. Nach dem Willen des Parlaments soll dabei ein von der Basis ausgehender Ansatz verfolgt werden. Außerdem solle die EIB den Dialog zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft fördern und sich mit verschiedenen Interessengruppen abstimmen.

 

Europäisches Parlament