Plattform Kreislaufwirtschaft: Neue Konzepte und Finanzierungslösungen in der Textilsammlung
Im Textilsektor der Europäischen Union stehen in den nächsten Jahren wichtige Weichenstellungen bevor. So sieht die geänderte Abfallrahmenrichtlinie 2025 eine verpflichtende getrennte Textilsammlung für alle EU-Mitgliedstaaten vor. Zudem prüft die Europäische Kommission bis Ende 2024 die Festlegung von Zielvorgaben für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Textilien. Dafür legt sie dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat einen Bericht vor, welcher gegebenenfalls von einem Gesetzgebungsvorschlag begleitet wird. Damit wäre in Zukunft nicht nur die getrennte Sammlung von Textilien verpflichtend, sondern es müssten unter Umständen auch von der EU fixierte Zielvorgaben für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Textilabfällen erreicht werden (siehe hierzu Abfallvermeidung im Textilsektor).
Textilien gehören zu einer von sieben Produktgruppen mit dem größten ökologischen Fußabdruck. Das Mengenpotential des österreichischen Textilabfalls beläuft sich jährlich auf etwa 221.834 Tonnen.
Lösungsansätze durch Stakeholderprozess
Im Rahmen des Projektes „Kreislaufwirtschaft in Österreich stärken“ hat die Plattform Kreislaufwirtschaft Österreich (Circular Futures) in dem Zeitraum von 2019 bis 2022 einen bundesweiten Multi-Stakeholder-Prozess zur Umsetzung neuer Konzepte und Finanzierungslösungen in der Textilsammlung durchgeführt. Ziel des Projektes war es, die nationale Ausgestaltung der Umsetzung der EU-Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft im Rahmen eines strukturiert aufgesetzten bundesweiten Multi-Stakeholder-Prozesses zu unterstützen. Damit sollte auch die Kreislaufwirtschaft in Österreich gestärkt werden.
Im Stakeholderprozess wurden erste Lösungsansätze entwickelt und denkbare Varianten der Textilsammlung diskutiert. Der Stakeholderprozess brachte auch die Erkenntnis, dass Re-Use und Recycling oftmals fälschlicherweise gleichgesetzt werden. Außerdem haben die Erfahrungen in Österreich, vor allem mit den Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen und Elektroaltgeräte, gezeigt, dass die Einführung eines Systems der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien sorgfältig zu prüfen ist.
Die Kreislaufwirtschaftspolitik der EU, die rechtlichen Vorgaben aus der Richtlinie (EU) 2018/851 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (ÄARRL) und die damit etwa einhergehende Verpflichtung zur getrennten Textilsammlung legen nahe, die künftige Textilsammlung in einem breiteren Multi-Stakeholderprozess zu diskutieren und damit die Kreislaufwirtschaft in Österreich zu stärken. Durch die stetig steigende Menge bei gleichzeitig sinkender Qualität von Textilabfall besteht die Gefahr sinkender Qualität der Textilsammlung. Zudem stellt sich aus Sicht von Circular Futures die Frage, wo die aufbereitete Secondhand-Kleidung verkauft werden kann und wie mit den anfallenden Mengen transparent umzugehen ist. Darüber hinaus sei das Faserrecycling von Textilien technisch noch nicht genug ausgereift und bei weitem noch nicht marktreif oder wirtschaftlich, so die Plattform Kreislaufwirtschaft Österreich.
Circular Futures: Neue Konzepte und Finanzierungslösungen in der Textilsammlung