Podiumsdiskussion "Wie nachhaltig sind Umweltverträglichkeitsprüfungen?"

Nach vielen Jahren des Stillstands und 20 Jahre nach Unterzeichnung der Aarhus Konvention machte die Bundesregierung Ende Juni 2018 erstmals ernsthafte Vorschläge für die Beteiligung und Rechtsschutz von Umweltschutzorganisationen. Obwohl sich dieser Entwurf sichtlich bemühte, die Anforderungen zu erfüllen, um das laufende Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zu beenden, wurde ein Erfolg auf dieser Ebene jedoch durch Abänderungen des Standortentwicklungsgesetzes in Umweltverfahren verhindert. Zusätzlich wurde im Rahmen eines Abänderungsantrages im Oktober 2018 ein Angriff auf anerkannte Umweltorganisationen durchgeführt. Vereine mit weniger als 100 Mitgliedern und Verbände mit weniger als 5 Mitgliedervereinen sollen künftig von Verfahren ausgeschlossen werden. Zudem sollen jene Organisationen, die die Kriterien erfüllen, eine vollständige Liste ihrer Mitglieder mit Name und Anschrift veröffentlichen. Diese Entwicklung rund um das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes ist ein europarechtswidriger Affront und eine nicht hinnehmbare Schikane. Wie nachhaltig Umweltverträglichkeitsprüfungen nach den Änderungen der Bundesregierung tatsächlich noch sind diskutieren die Experten aus Politik, Industrie, NGOs und Sozialparnterschaft.

Kosten: keine

Karl-Renner-Institut, Karl-Popper-Straße 8
1100 Wien
Veranstaltungsnachlese