Rahmenbeschluss Umweltstrafrecht angenommen

Am 28.1.03 hat der Ministerrat einen Rahmenbeschluss des Rates zum Umweltstrafrecht angenommen. Demnach werden die Mitgliedstaaten verpflichtet sein, bestimmte Formen der Umweltverschmutzung im Rahmen des Zivilrechtes zu bestrafen, nicht nur im Rahmen des Verwaltungsrechtes. Die Strafen sollen effektiv, angemessen und abschreckend sein.
Die Europäische Kommission wird den Rahmenbeschluss sehr wahrscheinlich vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten, ihrer Meinung nach muss die Frage in Form einer Richtlinie geregelt werden, bei Kommission und europäisches Parlament Mitspracherechte hätten (Mitentscheidungsverfahren).

Rahmenbeschluss (engl. pdf 100kb)
Richtlinienvorschlag der Kommission zum Umweltstrafrecht (engl. 92kb)