Rat der EU und EU-Parlament: Einigung zum Bodenüberwachungsgesetz erzielt

Die Richtlinie enthält auch Grundsätze zur Eindämmung des Flächenverbrauchs, insbesondere im Hinblick auf Bodenversiegelung und -abtrag. Sie orientiert sich an dem langfristigen, nicht verbindlichen Ziel, bis 2050 gesunde Böden in der EU zu erreichen. Die Einigung muss noch von beiden Institutionen offiziell bestätigt werden.

Die Mitgliedstaaten sollen mit Unterstützung der Europäischen Kommission ein umfassendes Überwachungssystem für die Bodengesundheit aufbauen. Dafür legen sie Messpunkte auf Basis einer gemeinsamen EU-Methodik fest. Die Überwachung soll physikalische, chemische und biologische Bodenparameter berücksichtigen. Zudem wurden erste Schritte zur Überwachung von PFAS und Pestiziden vereinbart. Die Daten sollen EU-weit vergleichbar sein und eine solide Grundlage für Maßnahmen gegen Bodendegradation bilden.

Ein weiteres zentrales Element der Richtlinie ist die Einführung von Klassifikationen zur Bewertung der Bodengesundheit. Diese beruhen auf nachhaltigen Zielwerten (nicht verbindlich, auf EU-Ebene) und auf operativen Schwellenwerten, die von den Mitgliedstaaten für jeden Bodenparameter festgelegt werden. Diese dienen dazu, Prioritäten zu setzen und schrittweise Maßnahmen zur Verbesserung der Bodengesundheit umzusetzen.

Der Richtlinienentwurf ist Teil der EU-Bodenstrategie von 2021, die das Fehlen spezifischer EU-Gesetzgebung als Hauptgrund für den schlechten Zustand vieler Böden identifiziert hat. Mit der neuen Richtlinie soll der Schutz von Böden auf die gleiche Ebene gehoben werden wie jener von Wasser, Luft und Meeresumwelt. Sie trägt zur Umsetzung der EU-Ziele im Rahmen der „Zero Pollution“-Strategie sowie der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bei.

Soil monitoring law: EU on the pathway to healthy soils by 2050 (press release, 17 June 2024)

General approach on the soil monitoring law 

EU soil strategy for 2030