Rat der EU: EU-Entwaldungsverordnung: Verschiebung um ein Jahr
Diese Verschiebung wird es Drittländern, Mitgliedstaaten, Wirtschaftsbeteiligten und Händlern ermöglichen, ihren Sorgfaltspflichten in vollem Umfang nachzukommen, das heißt sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe und Produkte, die in der EU verkauft oder aus der EU ausgeführt werden, frei von Entwaldung sind. Dazu gehören Produkte, die aus Rindern, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee, Kautschuk und einigen ihrer Folgeprodukte hergestellt werden.
Die Entwaldungsverordnung ist bereits seit dem 29. Juni 2023 in Kraft und ihre Bestimmungen sind ab dem 30. Dezember 2024 anzuwenden. Der Rat stimmte dem Vorschlag der Kommission zu, das Anwendungsdatum der Verordnung um ein Jahr zu verschieben. Wenn das EU- Parlament zustimmt, werden die Verpflichtungen, die sich aus dieser Verordnung ergeben, daher ab dem: 30. Dezember 2025, für große Betreiber und Händler und 30. Juni 2026, für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten. Die angestrebte Änderung wird die Substanz der bereits bestehenden Vorschriften nicht berühren, die darauf abzielen, den Beitrag der EU zur Entwaldung und Waldschädigung weltweit zu minimieren, indem nur das Inverkehrbringen von entwaldungsfreien Produkten auf dem EU-Markt oder die Ausfuhr aus der EU erlaubt wird. Entwaldungsfreie Produkte sind Produkte, die auf Flächen hergestellt wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht mehr der Entwaldung oder Waldschädigung unterliegen. Der Rat wird nun das EU-Parlament über seinen Standpunkt informieren, damit das Parlament eine Entscheidung über seinen Standpunkt treffen kann.
Position der Umweltschutzorganisationen
Das EEB und zahlreiche andere Umweltschutzorganisationen habe am Tag vor der Entscheidung im Rat das EU-Parlament und die EU-Regierungen aufgefordert, den Vorschlag der EU-Kommission - die Anwendung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte um zwölf Monate zu verschieben - abzulehnen. Fast 1,2 Mio. Menschen haben der EU- Kommission direkt mitgeteilt, dass sie sich nicht weiter an der weltweiten Entwaldung mitschuldig machen wollen, und haben sofortige Maßnahmen gefordert. Nachdem die Privatwirtschaft jahrelang versäumt hat, sich freiwillig mit den Auswirkungen ihrer Lieferketten auf die Umwelt und die Menschenrechte auseinanderzusetzen, ist die Verordnung ein notwendiger und entscheidender Schritt. Indem die EU-Kommission ihre Anwendung verzögert und den Forderungen von Einzelinteressen nachgibt, untergräbt sie die Glaubwürdigkeit der EU als globaler Vorreiter im Kampf gegen den Klimawandel, den Verlust der biologischen Vielfalt und Menschenrechtsverletzungen.
European Council Presseaussendung 16.10.2024
EEB: CSO Statement - Hands off the EU Deforestation Regulation