Rat der EU: Gesetz zur Bodenüberwachung
Gesunde Böden sind die Grundlage für 95 Prozent der Lebensmittel, die wir essen, beherbergen mehr als 25 Prozent der biologischen Vielfalt der Welt und sind der größte terrestrische Kohlenstoffspeicher des Planeten. Doch der Boden ist eine begrenzte Ressource, und über 60 Prozent der Böden in der EU sind in keinem guten Zustand. Die Mitgliedstaaten werden mit Unterstützung der Kommission zunächst den Zustand aller Böden in ihrem Hoheitsgebiet überwachen und anschließend bewerten, damit Behörden und Landbesitzer in der gesamten EU nachhaltige Bodenbewirtschaftungsmethoden und andere geeignete Maßnahmen ergreifen können. Die Mitgliedstaaten werden die Probenahmestellen für die Überwachung auf der Grundlage einer gemeinsamen EU-Methode festlegen. Das allgemeine Konzept räumt den Mitgliedstaaten zusätzliche Flexibilität bei den Bodenmessungen ein, einschließlich der Möglichkeit, bestehende Daten und Überwachungssysteme zu nutzen. Außerdem werden Mindestqualitätsanforderungen an Laboratorien festgelegt, die Bodenproben analysieren, um die Vergleichbarkeit der Bodenmessungen zu gewährleisten.
Bewertung der Bodengesundheit
Das allgemeine Konzept entspricht den Zielen des Kommissionsvorschlags zur Bewertung der Bodengesundheit, wobei das Konzept der Bodendeskriptoren (physikalische, chemische und biologische Parameter) beibehalten wird. Zur Anpassung an die lokalen Gegebenheiten wurde im Rat ein flexibleres Zweiwertsystem zur Bewertung der Bodengesundheit vereinbart: nicht verbindliche nachhaltige Zielwerte auf EU-Ebene, die die langfristigen Ziele widerspiegeln; operative Auslösewerte, die auf Ebene der Mitgliedstaaten für jeden Bodendeskriptor festgelegt werden, um Prioritäten zu setzen und schrittweise Maßnahmen umzusetzen, die zu einem gesunden Bodenzustand führen. Nach dem allgemeinen Konzept werden die Mitgliedstaaten innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie Praktiken für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung festlegen und dabei die in der Richtlinie dargelegten Leitprinzipien für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung berücksichtigen. Unter Beibehaltung des angestrebten langfristigen Ziels, bis 2050 keinen Nettoflächenverbrauch zu haben, konzentriert sich das allgemeine Konzept auf die Bekämpfung der Bodenversiegelung und der Bodenzerstörung als die sichtbarsten, folgenreichsten und am leichtesten zu überwachenden Aspekte des Flächenverbrauchs. Es werden Grundsätze zur Schadensbegrenzung festgelegt, die bei der Flächennutzungsplanung der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind. Diese Grundsätze sind flexibel genug, um die Raumplanungsentscheidungen der Mitgliedstaaten zu respektieren, auch in Bezug auf Wohnungsbau und Maßnahmen zur Energiewende. Gemäß der vorgeschlagenen Richtlinie werden die Mitgliedstaaten alle potenziell kontaminierten Standorte ermitteln und sie in einem öffentlichen Register erfassen.
Die nächsten Schritte
Die vom Rat erzielte allgemeine Ausrichtung wird es der rotierenden Ratspräsidentschaft ermöglichen, Gespräche mit dem EU-Parlament über die endgültige Form des Textes aufzunehmen. Die Verhandlungen werden voraussichtlich in der neuen Legislaturperiode beginnen.
Position der Umweltschutzorganisation EEB
Das EEB begrüßt die Erzielung eines Kompromisses, bedauert jedoch, dass die Mitgliedstaaten es versäumt haben, die dringend benötigten ehrgeizigen Ziele des Gesetzes zu erhöhen. Gesunde Bodenökosysteme beherbergen mehr als die Hälfte der Arten auf der Erde, regulieren den Wasser- und Kohlenstoffkreislauf und liefern 95 Prozent der Nahrungsmittel, die wir essen. Dennoch befinden sich schätzungsweise 60 bis 70 Prozent der Böden in der EU in einem schlechten Zustand. Im Juli letzten Jahres schlug die EU-Kommission ein Bodenüberwachungsgesetz vor, das erste Gesetz über Böden in Europa überhaupt. Angesichts des bereits alarmierend schwachen Vorschlags der EU-Kommission und der enttäuschend schwachen Position des EU-Parlaments im April hat der Rat jedoch eine entscheidende Gelegenheit verpasst, das Gesetz ehrgeiziger zu gestalten und ein Rechtsinstrument zu entwickeln, mit dem degradierte Böden bis 2050 wieder gesund gemacht werden können.
Soil monitoring law: EU on the pathway to healthy soils by 2050
Council fails to ramp up ambition of first ever EU law on soils