Rat: EU-Lieferkettengesetz verfehlt nötige Mehrheit

Nun wird geprüft, wie die Vorbehalte mehrerer Mitgliedsstaaten gemeinsam mit dem EU-Parlament angegangen werden können. Eigentlich haben sich die EU-Mitgliedsstaaten (Rat) zusammen mit dem EU-Parlament bereits auf einen gemeinsamen Kompromisstext geeinigt. Beide Institutionen müssen diesen aber noch endgültig absegnen. Bereits Mitte Februar war das bei einer Zusammenkunft der EU-Botschafter nicht möglich, weshalb die Abstimmung im Rat vertagt wurde. Wegen Meinungsverschiedenheiten in der Regierungskoalition in Berlin hatte Deutschland angekündigt, sich zu enthalten. Auch ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Kocher gab bekannt, dass sich Wien bei der Abstimmung enthalten werde. Zudem dürften sich auch andere Länder, darunter Italien, quergelegt haben.

Damit der Text im Rat (in dem die EU-Staaten vertreten sind) verabschiedet werden kann, wäre eine qualifizierte Mehrheit (55 Prozent, also 15 von 27 Mitgliedsstaaten, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung abbilden) im Ausschuss der EU-Botschafter nötig. Das EU-Lieferkettengesetz soll große Unternehmen – mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen bzw. in Risikosektoren mit mehr als 250 – zur Rechenschaft ziehen, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit der Einhaltung der Pariser Klimaziele zur Begrenzung der Erderhitzung vereinbar sind.

EU-Lieferkettengesetz verfehlt nötige Mehrheit