Rat und EP einig: Strafen für Meeresverschmutzung durch Schiffe
Natur & Biodiversität
Sorglose oder fahrlässige Meeresverschmutzung durch Schiffe soll in der EU zukünftig ein strafbares Delikt sein und mit Gefängnisstrafen bis zu 5 Jahren oder Geldstrafen bis zu 1,5 Mio. € bestraft werden können.Legistische Grundlage dafür sind 2 Rechtsakte:
- eine RL, über die das EP im Februar 05-Plenum in zweiter Lesung abstimmen wird (Definition der Arten von Verschmutzung, die Verfolgung nach sich ziehen)
- eine Entscheidung des Rates vom Vorjahr, in der die angemessenen Sanktionen definiert werden.
Diese Zweiteilung war nötig, da der Europäische Rat Strafrecht prinzipiell nur über die "dritte Säule", also die intergouvernmentale Zusammenarbeit (bei Beschränkung des Einflusses von EP und Kommission) behandeln möchte.
Die Bestimmungen werden in Häfen sowie internationalen und nationalen Gewässern gelten, die weniger als 12 Meilen von der EU-Küste entfernt sind.
Die beiden Rechtsakte wurden am 12. Juli 2005 formal vom Ministerrat abgesegnet. Sie werden im März 2007 in Kraft treten.
Letztfassung RL (engl. pdf 200kb)
Entscheidung des Rates (engl. pdf 152kb)
Pressemeldung EP
Presseprotokoll Rat ECOFIN (Seite 17) (engl. pdf 240kb)
Pressemeldung Kommission
MEMO Kommission (engl.)