EU-Rat verabschiedet neue Vorschriften für gesündere und widerstandsfähigere Böden in Europa
Damit wird das übergeordnete Ziel angestrebt, bis 2050 in ganz Europa gesunde Böden zu erreichen. Mit dieser Richtlinie wird ein wichtiger Schritt hin zu gesünderen und widerstandsfähigeren Böden unternommen, die für die Ernährungssicherheit, sauberes Wasser und die Umwelt von entscheidender Bedeutung sind.
Hauptbestandteile der Richtlinie
Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, die Bodenresilienz zu verbessern, einen besseren Umgang mit kontaminierten Standorten sicherstellen und Grundsätze zur Minderung des Flächenverbrauchs einführen, wobei der Schwerpunkt auf der Bodenversiegelung (d. h. der Bedeckung von Boden mit undurchlässigem Material wie Beton oder Asphalt) und dem Bodenabtrag (d. h. dem Abtrag von Oberboden, etwa bei Bauarbeiten) liegt. Im Rahmen der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten Überwachungssysteme einrichten, um den physikalischen, chemischen und biologischen Zustand der Böden in ihrem Hoheitsgebiet auf der Grundlage einer gemeinsamen EU-Methodik zu bewerten. Sie werden der Kommission und der Europäischen Umweltagentur regelmäßig über den Gesundheitszustand der Böden, den Flächenverbrauch und die kontaminierten Standorte Bericht erstatten. Dadurch wird sichergestellt, dass EU-weit vergleichbare Daten vorliegen und dass koordinierte Maßnahmen ergriffen werden können, um die Bodendegradation zu bekämpfen. Außerdem werden Schritte zur Überwachung neu auftretender Kontaminanten wie PFAS, Pestizide und Mikroplastik unternommen. In der Richtlinie werden gemeinsame Bodendeskriptoren festgelegt und Klassen zur Beschreibung der Bodengesundheit eingeführt, die mit unverbindlichen Zielwerten auf EU-Ebene und nationalen Auslösewerten verknüpft sind. Diese werden den Mitgliedstaaten dabei helfen, Prioritäten zu ermitteln und schrittweise Maßnahmen für gesündere Böden umzusetzen.
Die Kommission wird die Mitgliedstaaten unterstützen, indem sie gemeinsame Instrumente und Methoden entwickelt und den Austausch bewährter Verfahren erleichtert.
Nächste Schritte
Mit diesem Schritt wird das Annahmeverfahren im Rat abgeschlossen. Die endgültige Abstimmung im Europäischen Parlament wird voraussichtlich in den kommenden Wochen stattfinden. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorschriften innerhalb von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.
Rat verabschiedet neue Vorschriften für gesündere und widerstandsfähigere Böden in Europa